Diskussion:Landesschiedsgericht/Verfahren/LSG-BB-2010.01
Kommentar zum Urteil des Landesschiedsgerichtes:
- Hier galt es eine Formalfrage zu entscheiden:
- Im Kern die Beachtung der eigenen Satzung und ob ein telefonisch hinzugeladenes Mitglied stimmberechtigt ist.
- Das LSG hat in seinem Urteil ganz bewusst entschieden, dass der Kreisvorstand solange im Amt bleibt, bis Rechtskraft eingetreten ist.
- Damit wurde eine ausreichende Möglichkeit eröffnet, einen neuen Parteitag einzuberufen, der mögliche Verfahrensfehler heilt. Auch ist eine Einberufung aus diesem Grund nicht unzulässig.
- Diese Entscheidung hätte das LSG nicht treffen müssen, hätte es nicht mögliche Schwierigkeiten in der Handlungsfähigkeit des amtierenden Kreisvorstandes gesehen.
- Dass die gleichen Mitglieder, die an dem streitbefangenen Kreisparteitag anwesend bzw. Zuhörer waren, nicht binnen Einladungsfrist erneut teilnehmen können bzw. wollen, erschliesst sich nicht.
- -- Bastian 19:31, 27. Aug. 2010 (CEST)
Dir entschließt sich so einiges nicht. Anscheinend auch nicht der Unsinn, den du da zusammengeschrieben hast. Ich zitiere mal aus eurem "Urteil":
[…]
2. Wahlen und Beschlüsse können keine Wirkung entfalten.
3. Der Vorstand bleibt bis zur Feststellung der Rechtskräftigkeit des Urteils im Amt.
[…]
Wenn die Wahlen des neuen Vorstandes aufgehoben wurden, dann ist der alte Vorstand weiterhin im Amt. Ohne Kassierer und ohne 1. Vorsitzenden. Das war das Aus für den Kreisverband MOL. Abgesehen davon das es die Aufgabe des Schiedsgerichtes gewesen wäre zu schlichten und nicht Gericht zu spielen.--Nixus Minimax 20:02, 27. Aug. 2010 (CEST)