Diskussion:AG Landwirtschaft -Umwelt und Energie
Da Brandenburg ein von Landwirtschaftgeprägtes Flächenland ist, bitte ich um die Aufnahme des nachfolgenden Positionspapieres in das Grundsatzprogramm des Landes und Bundes bzw. in das jeweilige Wahlprogramm. Bedeutung der Ausgleichszahlungen in der Landwirtschaft. Erst nach der Produktion durch den Landwirt beginnt das Geldverdienen. Aus diesem Grund sind Ausgleichszahlungen solange nötig, bis eventuell das System umgestellt ist. Entweder zahlt der Verbraucher den Landwirten über Steuern/Ausgleichszahlungen ein gesichertes Einkommen bei niedrigen Lebensmittelpreisen oder über den Produktpreis. Der Welthunger kann nicht aus Brandenburg / Deutschland / Europa gedeckt werden. o Da die hungernde Bevölkerung in finanzieller Armut lebt. o Sich nicht einmal den Brotweizen bei 120,-€/t leisten kann. (heute im September 2011 kostet der Weizen 205,-€/t ab Hafen) o Die Preise schießen nicht durch den Verbrauch von Mais, Raps, Rüben und Getreide für die Erzeugung von Bioenergie durch die Decke, sondern nur bei entsprechenden Ernteprognosen durch die Spekulanten an der Börse und die witterungsbedingten tatsächlichen Ernteergebnisse. o Seit der Wirtschaftskriese haben die Kapitalmärkte bemerkt, dass die Nahrungsmittel bei steigenden Bevölkerungszahlen ein Idealer Marktplatz für Spekulanten ist. (Die Deutsche Bank an erster Stelle) o Würden die Landwirte keine Ausgleichszahlungen von ca. 300,- bis 340,- € / ha bekommen, müsste der Weizen bei einem Ertrag von 7,5 t /ha, heute mindesten 46,- €/t mehr kosten, also 251,- €/t. Da stellt sich dann erstrecht die Frage: „Wie sollen die armen Menschen in dieser Welt das bezahlen?“ Tatsache ist: Wird in der entwickelten Welt ausschließlich auf Bio-Landwirtschaft gesetzt, verlieren wir 30-60 % des Ertragspotenziales. Wird dagegen, in den Entwicklungsländern, das Wissen um die Möglichkeiten der Biolandwirtschaft intensiv geschult, (Bildung für die Hungernden und Armen) können sich die Erträge dort vor Ort bis zum vierfachen steigern lassen. dabei werden, auf den riesigen Flächen, die knappen und teuren Ressourcen, Phosphor, Kali und Stickstoff, nur gering benötigt/verbraucht Welche Agrarstruktur brauchen wir in Brandenburg: • Leistungsstarke Milchviehbetriebe in Brandenburg beweisen, dass sich, unter den derzeitigen Bedingungen der Ausgleichszahlungen, mit 75 ha und 250 Kühen(teil des Futterbaus in Kooperation mit Ackerbaubetrieben) ein ausreichendes Einkommen erzielen lässt, bei genügend Liquidität für Nettoinvestitionen. Diese Betriebe beweisen, dass der Betriebserfolg mehr von der Intensität und Innovationsfähigkeit des Betriebsleiters als von der Größe ab hängt. • Der Gewinn der deutschen Landwirtschaftsbetriebe wird derzeit zu 50% durch Ausgleichszahlungen abgesichert. Die Schwankungsbreite liegt bei Erfolgreichen und weniger erfolgreichen Betrieben zwischen 40 und 80 %. Dies gilt für Großbetriebe, kleine Betriebe, wie auch für Biobetriebe. • Somit ist die Agrarstruktur in Brandenburg im Vergleich zu Deutschland mit 198 ha / Betrieb als eine Gute Grundvoraussetzung für eine Erfolgreiche Landwirtschaft zu betrachten. • Für eine gut funktionierende Volkswirtschaft und Demokratie ist die Verteilung von Vermögen und Grundeigentum auf viele Bürger/Menschen eine Grundvorrausetzung. Diese spiegelt sich in dem GINI Wert wieder.( http://de.wikipedia.org/wiki/Gini-Koeffizient) In Deutschland gilt es diesen im Auge zu behalten. Was müssen wir tun um die Landwirtschaft zu stärken: • Die Verkehrsstruktur der dörflichen Region, muss dem heutigen Maschinenpark der Landwirtschaft angepasst werden. ( Die Industrieunternehmen investieren erst gar nicht, wenn keine Autobahn/Bundesstraße bis vor die Tür reicht) • Für die Industriebrange werden tausende km Autobahn auf 3 spurig ausgebaut. • Dass die Infrastruktur ein wichtiger Baustein für den Erfolg einer Volkswirtschaft ist, zeigen die Verkehrsprobleme im Nachbarland Polen. Folgerung: Was für die Industrie gilt, gilt auch für die Landwirtschaft. (Die Rüst- und Verkehrszeiten sind ein großer Faktor bei der Wirtschaftlichkeit von Agrarflächen) • Gemeindewege müssen wieder saniert und ausgebaut werden. • Die Leistungswilligen und –fähigen Betriebe, müssen intensiv gefördert und für sie die Bareren, die ihre Weiterentwicklung behindern abgebaut werden. Dies muss aber im Einklang mit der Natur geschehen. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit Lebensmittel/ Energie zur Pflanzen- und Tierwelt zu wahren. • Die modernsten Erkenntnisse des optimierten, umweltschonenden Ackerbaus müssen Zielstrebig unterstützt und umgesetzt werden. • Alle Erkenntnisse der tiergerechten Haltung gilt es im Interesse der Tiere und Verbraucher einzuhalten / umzusetzen. Hier muss den Verbrauchern deutlich gemacht werden, dass dieses, ohne höhere Produktpreise nicht umzusetzen ist. • die verstärkte Erforschung resistenter Pflanzen, muss vorangetrieben werden, dabei ist die, außerpflanzliche Gentechnik kritisch zu betrachten und muss solange abgelehnt werden, bis nachhaltig gesicherten Erkenntnissen vor liegen und die Monopolbildung von Konzernen ausgeschlossen ist.(Forschung und Entwicklung an öffentlichen Universitäten) • Die Ausgleichszahlungen sollten an Struktur und Bewirtschaftungsnachteile in Deutschland, zu Europa und in der Welt verknüpft werden. • Die Kürzung ab 4.000 ha ist gerechtfertigt, wenn nicht eindeutig ein erhöhter Arbeitsbesatz/100 ha in der Gemeinde /Kreis und der Soziale Faktor in der Region nachgewiesen wird. • Wir sprechen uns gegen eine Agrarindustrie-Struktur aus.
Artgerechte Tierhaltung:
Die Tierzahl in der Geflügelmast muss je m² mindestens halbiert werden, der Verbraucher muss dafür aber auch bereit sein, ca. 30% mehr zu zahlen. (ca. 4,-€ statt 2,99 € für das ½ Hähnchen) Sind diese Preise nicht beim Endverbraucher durchzusetzen, müssen vorrübergehende Ausgleichszahlungen diesen Weg absichern. Bei den Legehennen hat sich die Umstellung auf mehr Tierschutz bis zum Endverbraucherpreis durchgesetzt. Großagrar-Industrieähnliche Betriebe: Groß- Biogas-, Mast- und Zuchtanlagen müssen in Relation zu der Agrarstruktur der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Es sind alle emissionstechnischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Der Gülle- und Substrat-Tourismus, muss unterbunden werden. Der Radius ist aus umwelttechnisch sinnvollen Gründen und einer sinnvollen CO2 Bilanz, auf maximal 50 km zu begrenzen. Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Landwirtschaftlicher Flächen ist einzuhalten ( Fruchtfolge) Wer über das Mindestmaß hinaus, Rücksicht auf die Ökologie nimmt, soll zusätzlich gefördert werden.