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Schülerdatei

Aus PiratenWiki
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Kritik

Effizienz / Verwalten statt lösen.

  • Die individuellen Sozial- und Lernprobleme von Schülern sind bereits heute lokal wie statistisch bekannt. Diese werden durch deindividualisierte, knapp bemessene schulische Betreuung und geringe soziale außerschulische Betreuungstiefe / Prävention nicht behoben [die altbekannten Probleme des bestehenden Schulsystemes]. Diese Probleme sollen mit der zentralen Schülerdatei lediglich erneut erfasst werden und erneut Personal gebunden werden. Zitat von Günther Fuchs [GEW]: "Brandenburg ist mittlerweile Spitzenreiter im Messen und Wiegen. Statt noch mehr Daten zu erheben, sollten wir uns uns fragen, was zu tun ist."

Datensicherheit einer Zentraldatenbank.

  • Die Datensicherheit einer zentralen Datenbank mit sensiblen Daten ist fragwürdig und dezentrale Datenbestände zu priorisieren. Die Argumentation Datensicherheit durch Wegfall kleinteilliger schulischer Speichersysteme zu erlangen, entspricht nicht der Grundlagen von Datensicherheit/ Datensparsamkeit. Das Risiko von Mißbrauch wird durch eine Zentraldatenbank nicht ausgeschlossen sondern erhöht im Zweifel die Mißbrauchsdimension. Bsp. GB 6 Mio. verschwundenen Datensätze.

Lokaler Systemdatenschutz organisatorisch und technisch nicht gegeben.

  • Das an Schulen vorhandene Niveau des Systemdatenschutzes reicht nicht aus, um den besonderen Missbrauchsgefahren einer so sensiblen Datensammlung wie der Schülerdatei vorzubeugen. Vor der Einführung der Schülerdatei sollte der Gesetzgeber deshalb die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für einen hinreichenden Schutz der Schülerdaten schaffen. Innenministerium und Datenschutzbeauftragte hatten das selbst angemerkt.

Verhältnismäßigkeit des Eingriffes fehlt.

  • Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in persönliche Freiheit ist nicht gegeben, da alternative Lösungen für Grundziele der Datenbank möglich sind. [Sprachfeststellung, Schulärztliche Untersuchungen, Vermeidung von Doppelanmeldungen ect.pp.] Der Landtag hat den für sich einfachsten und den für Schüler stärksten Eingriff beschlossen. Doppelmeldungen könnten z.B. per Hashwertdatenbank in Ländern gefunden werden.

Datenmenge ist zweifelhaft.

  • Bei einigen in der Schülerdatei zu erfassenden Daten bestehen Zweifel daran, ob diese geeignet sind, die gewünschte Verbesserung der Schulorganisation zu erzielen.

Potentielle Umwidmung möglich.

  • Die Vermischung von schulorganisatorischen und polizeilichen Zielsetzungen erschwert einen konsistenten Datenschutz für die Schülerdatei, widerspricht dem Prinzip der Datensparsamkeit und birgt so die Gefahr einer späteren (gesetzlichen) Umwidmung der Schülerdaten.

Die Logik der Datenbank ist erweiterbar.

  • Argumentativ sind Kinder-, Studenten- oder Berufsregister nicht weit entfernt.

Standpunkte

Zentrale Datenbank ist fahrlässig.

  • Generell ist der hinter der Datenbank stehende Gedanke der Verbesserung von Bildungsangeboten sinnvoll, das Projekt einer zentralen Speicherung aber fahrlässig bis irritierend. Eine zentrale Datenbank lehnen wir ab.

Dezentrale Speicherung.

  • Eine dezentrale Speicherung von sinnvoll gewählten Daten ist, als Teilbaustein von Bildungsqualität, notwendig um individuelle schulische und soziale Probleme beheben zu können.

Prävention und Ausbau des Bildungssystemes.

  • Ausreichend Personal welches strukturell befähigt wird, sich individuell um Förderung zu bemühen wäre zielführender, ebenso wie z.B. die fussläufig zu erreichende Schule und präventive Aufwertung sozialer Brennpunkte. Kleinschreibungen bei Pädagogik, Betreuung, Einbeziehung von Familie in Schule, familiäre Unterversorgung und schulischer Personal- und Ausstattungsmangel [u.v.a.m.] sind leider ebenso bundesweiter Stand der Bildungspolitik wie der Mangel an Ideen mit Bildung als fantasievolles Mittel der Erziehung locken. Das die Schulpflicht erst mit einer solchermaßen aufgebauten zentralen Datenbank durchgesetzt werden kann ist inhaltlich falsch.

Schülerdatei in Brandenburg:

Planung

  • Einführung zum Schuljahr 2011/12
  • Gesetzesgrundlage ist aufgestellt

Geschichte

  • 2006 plante die KMK eine nationale Datenbank aufzubauen. 2007 wurde unter Beteiligung von Schönbohm der Grundstein in Brandenburg gelegt. Einige Bundesländer lehnen das Projekt grundlegend ab, Fehlstellen der Statistik sind daher absehbar.

Medien

  • sehr geringes Echo, anders als in Bayern und Berlin mit erheblichen Protesten und politischen Reibereien

Kosten

  • 1,386 Mio. Euro [2008-2012] im Landeshaushalt vergeben, reale Ausgaben vorauss. bis 2012: 100-120.000 Euro

Zielsetzung

  • Überwachung der Schulpflicht
  • Überwachung von schulärztlichen Untersuchungen
  • Sprachfeststellung
  • Monitoring und Statistiken über Bildungsbiografien
  • nationaler Bildungsvergleich
  • Lehrpersonalplanung

Gespeicherte Inhalte

  • Daten gemä͜ß § 65a des Brandenburgischen Schulgesetzes, präzisiert in § 14 Abs. 2 der Datenschutzverordnung Schulwesen
  • Stammdaten wie Geburtsdatum, Anschrift, Angaben zur Teilnahme an schulärztlichen Untersuchungen, Mutter, Vater, Vormund, Sonstiger, Art der Personensorgeberechtigung
  • landeseigene Schulnummer
  • Noten
  • Schullaufbahn (Schulwechsel, Anmeldeverfahren)
  • Fehlzeiten (?)
  • Sozialverhalten
  • Beurteilungen
  • Engagement in Gremien
  • Schwimmfähigkeit
  • Teilnahme an Schulspeisung
  • Sprache der Eltern
  • Digitalisierung lokaler Akten
  • Übernahme lokaler Datenbestände von Schulrechnern

Speicherzeit

  • Stammdaten bis 10 Jahre nach Verlassen der Schule (vorher 20 im Gespräch)
  • Schullaufbahndaten bis 2 Jahre nach Verlassen der Schule

Technische Merkmale

  • zentral gespeicherte Datenbank aller Schüler
  • Vergabe von Schüler-IDs
  • Winschule [1] wird durch webbasiertes Programm ersetzt
  • dreifache Sicherheitsarchitektur
  • doppelte Passwortbarriere [TAN Verfahren]
  • beschränkte Zugriffsrechte auf relevante Schüler
  • Serverstandort: Potsdam ZIT-BB
  • Verantwortung Software: Kompetenzzentrums für Softwareentwicklung am Staatlichen Schulamt in Wünsdorf

Zugriffsbestimmungen

  • Weder Ministerium für Bildung noch die staatlichen Schulämter oder Schulträger haben Zugriff auf persönliche Einzeldaten
  • Zugriff auf Einzeldaten darf nur einer den Grundsätzen des Brandenburgischen Statistikgesetzes verplichteten Stelle möglich sein
  • Auskunftsrecht der Eltern gegenüber der Schule
  • Verfahrensverzeichnis soll offen zugänglich werden

Verschiedene Standpunkte

Bildungsministerium Brandenburg

  • (SPD), [Sprecher Stephan Breiding]
  • Daten seien anonymisiert [gemeint sind die Statistischen Daten]
  • Überwachung der Schulpflicht notwendig
  • Statistiken über Bildungsbiografien notwendig
  • Datensicherheit durch Wegfall lokaler Speicherung
  • Vermeidung des Begriffes Schülerdatenbank
  • keine nennenswerte öffentliche Diskussion

Landesschulbeirat Brandenburg

  • [Petra Brückner, Vorsitzende]
  • Standpunkt: Ablehnung der Schülerdatenbank, Studien seien wichtig, informationelle Selbstbestimmung zu wahren

Lehrergewerkschaft GEW Brandenburg

  • Günther Fuchs, Vorsitzender
  • Aufwand und Nutzen trägt sich nicht, ineffizient, falsches Mittel

Landesdatenschutzbeauftragte

  • [Dagmar Hartge]
  • Prozess werde kritisch begleitet [2](im Rahmen der Novellierung der Datenschutzverordnung Schulwesen zur Umsetzung des Brandenburgischen Schulgesetzes}

FDP-Fraktion Brandenburg

  • kleine Anfrage an den Landtag 2010 [3]

Jusos Brandenburg

  • Ablehnung der Schülerdatenbank [4]

JuLis Brandenburg

  • [Daniel Walther, Landesvorsitzender]
  • Ablehnung der Schülerdatenbank [5]
  • Kritik der Verhältnismäßigkeit, Datensicherheit, fehlende technische Grundlagen in Schulen

Medienberichte Brandenburg

Links