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Vorstand/Anfragen/Nr-00257

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Thema: Aufstellungsversammlungen zur Bundestagswahl 2021 - Termin und Kandidierende
Name: Thomas(OHV)
Status: beantwortet

Frage

Seit dem 30.06.2020 ist die Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2021 bekannt.

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/wahlkreiseinteilung.html#76ee9406-4969-4b56-8bf8-512df180e2cb

und

https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/159ea2a8-6e4b-45a2-9726-af19163ef19f/bundeswahlgesetz_anlage2.pdf

Brandenburg hat wie bisher 10 Wahlkreise (56 bis 65). Änderungen gab es bei den Wahlkreisen 60 und 61.

Im anderen Landesverbänden wurden die Aufstellungsversammlungen vor dem Hintergrund, dass es Sinn macht, so früh wie möglich Kandidierende aufzustellen, um mit der Sammlung der Unterstützerunterschriften auch so früh wie möglich beginnen zu können, schon durchgeführt.

Frage 1: Aus welchen Grund hat der Landesvorstand am 16.07.2020, also gut 2 Wochen nach Bekanngabe der Wahlkreiseinteilung durch den Bundeswahlleiter, beschlossen,die Aufstellungsversammlungen für den Landesverband erst für den Oktober 2020 anzusetzen?

Frage 2: Wie steht der LaVo dazu, den Termin der Aufstellungsversammlunmgen vorzuziehen?

Frage 3: Wurden die Mitglieder bzw. Gliederungen per Mail oder andere Kommunikationskanäle darüber informiert, dass der Landesvorstand laut Antrag die Gliederungen und Mitglieder aufruft, geeignete Örtlichkeiten zu benennen oder vertraut der Landesvorstand darauf, dass alle Mitglieder regelmäßig die Sitzungsprotokolle im Wiki nachlesen und schon von sich heraus Örtlichkeiten benennen werden?

Frage 4: Beabsichtigt der Landessvorstand aktiv auf die Mitglieder zuzugehen und sie daraufhin anzusprechen, ob sie als Kandidierende für die BTW zur Verfügung stellen oder vertraut der LaVo darauf, dass sich bei den Aufstellungsversammlungen ganz spontan Mitglieder aufstellen lassen?

Frage 5: Welche Maßnahmen sind aus Sicht des LaVo denkbar, um sicherzustellen, dass wir wirklich qualifizierte Kandidierende haben und nicht wieder Totalausfälle wie bei den letzten zwei Bundestagswahlen dabei sind?

Antwort

Antwort Frage 1:

Der Landesvorstand hat die erste Gelegenheit nach Verkündung im BGBl. genutzt, die Aufstellungsversammlungen für die BTW21 anzuberaumen. Also nur gut zwei Wochen später. Das ist rekordverdächtig.
Auch für Aufstellungsversammlungen gelten grundsätzlich die üblichen Ankündigungs- und Einladungsfristen. Hierzu ist aber erst ein geeigneter Ort zu finden, welches in Zeiten der Kontaktbeschränkungen nicht ganz einfach ist.
Im Übrigen ist der LaVo im Vergleich ganz gut im Zeitplan:
Die AV für die BTW13 fand am 27./28. Oktober 2012 statt.
Die AV für die BTW17 fand am 12./13. Januar 2017 statt.

Antwort Frage 2:

Das lässt aus den o.a. organisatorischen Gründen nicht umsetzen. Außerdem ist auf dem OPT2020.2 mit einer weiteren Ergänzung des Wahl- und Grundsatzprogramms zu rechnen. Dies wird vermutlich auf Kandidaturen einwirken.

Antwort Frage 3:

Der Beschluss wurde am 16.07.2020 in der allgemeinen Urlaubszeit auf einer aufgezeichneten LaVo-Sitzung gefasst, ist öffentlich einsehbar und bereits 12 Tage später kommt eine Mahnung, alle Mitglieder anzuschreiben? Eine Information erfolgt direkt an die Mitglieder zusammen mit der Veröffentlichung des Newsletters 08/20.

Antwort Frage 4:

Die Unart von Spontankandidaturen ist nicht förderungswürdig. Natürlich bemüht sich der LaVo um geeignete Kandidierende und hätte sich gewünscht, dass dies auch bei den vorhergehenden Wahlen geschehen wäre.

Antwort Frage 5:

Dem Landesvorstand steht es nicht zu, Kandidierende zu qualifizieren. Sie werden durch die Mitglieder aufgestellt und gewählt.