Sitzung der AG Satzung am Do/Th, 21.09.2011, 21:00
Arbeitspad
Teilnehmer:
TOP 1 Begrüßung
- Lars eröffnet die Sitzung um 21:00 h
TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers
- 2.1.Bastian übernimmt die VL.
- 2.2. Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
- 2.3. Tagesordnung wird beschlossen
TOP 3 Auftrag des LaVo: Prüfung Antrag 2011-018
Antrag Teil 2 (Der eigentliche Antrag)
Der Vorstand möge beschließen: Jede Untergliederungsebene kann einen Piraten in den Landesvorstand entsenden. Dieser Pirat hat innerhalb des Landesvorstandes eine beratende Tätigkeit. Dieser Pirat soll „Kundiger Pirat“ genannt werden Er wird in alle Vorgänge des Landesvorstandes eingebunden. Ein Stimmrecht besitzt der „Kundige Pirat“ NICHT. Bei Landesvorstandssitzungen muss der „Kundige Pirat“ keine „Wortmeldung“ beantragen. Er unterliegt auch der Verschwiegenheitspflicht und darf Interna des Landesvorstandes nicht nach außen tragen. Darunter fallen auch Mailaustausch und Meinungen der Vorstandsmitglieder. -Grundsätzlich könnte ein derartiger "Kundiger Pirat" auch auf anderem Gestaltungsweg geschaffen werden. Etwa könnte durch Satzungsbestimmung eine Art Beirat geschaffen werden; es auch denkbar, den "Kundigen Piraten" dem sachkundigen Einwohner, wie es ihn in Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen gibt, nachzugestalten. Der „Kundige Pirat“ nimmt ausdrücklich an der gesamten Landesvorstands-Kommunikation teil. Er darf auch nicht in nicht öffentlichen Belangen ausgeschlossen werden. Diese gilt auch für Vorstandssitzungen. Der „Kundige Pirat“ muss eine DSV hinterlegt haben. Der „Kundige Pirat“ wird alle 12 Monate neu von der Untergliederung gewählt. In Kreisen wo noch keine Untergliederungsebenen vorhanden sind kann von den stimmberechtigten Piraten des betreffenden Kreises eine Wahl getroffen werden. Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl nicht notwendig. Die Ladungen müssen aber an alle Mitglieder des Kreises mit einer Frist von 2 Wochen versendet werden. Dieses kann per E-Mail geschehen, sofern eine E-Mai-Adresse bekannt ist. Bei fehlender E-Mail-Adresse hat die Ladung schriftlich per Brief zu erfolgen. Gegen die Möglichkeit, dass schon drei Mitglieder einen "Kundigen Piraten" in einen Vorstand wählen können, bestehen Bedenken. Besteht ein Regionalverband entsendet dieser auch nur einen „Kundigen Piraten“ und nicht für jeden eingebunden Kreis einen. Jeder Pirat kann beantragen, dass für seinen Kreis ein „Kundiger Pirat“ gewählt wird. Der jeweilige Vorstand hat darüber nicht zu entscheiden. Der Beantragung muss stattgegeben werden.
Stellungnahme
1. Wegen der Limitierung in § 11 Abs 2 S 2 PartG können diese nicht Mitglied des Vorstandes werden -- ohne, dass der Vorstand entsprechend vergrößert wird. Die Anzahl der nicht vom LPT gewählten Vorstandsmitglieder darf ein Fünftel nicht übersteigen. Die Anzahl der derzeitigen Gliederungen würde bereits dazu führen, dass die Hälfte des Vorstandes aus nicht in dieser Weise gewählten Mitgliedern bestünde.
Bei 18 Land- und Stadtkreisen wären dies 18 "Kundige Piraten"; bei weiteren Untergliederung entsprechend mehr Personen.
2. Grundsätzlich könnte ein derartiger "Kundiger Pirat" auch auf anderem Gestaltungsweg geschaffen werden. Etwa könnte durch Satzungsbestimmung eine Art Beirat geschaffen werden; es auch denkbar, den "Kundigen Piraten" dem sachkundigen Einwohner, wie es ihn in Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen gibt, nachzugestalten.
3. In Kreisen, in denen es noch keine Gliederung gibt, wäre die Wahl eines "Kundigen Piraten" nur schwer denkbar. Ohne Gliederung fehlt es an einer Möglichkeit, eigenständiger Willensbildung. So müsste zu der Wahl einberufen werden etc..
Bei summarischer Betrachtung könnten die Voraussetzungen für einen "Kundigen Piraten" geschaffen werden.Es wäre jedoch zu bedenken, dass einem derartigen Piraten überzogene Erwartungen entgegengebracht werden könnten, die dessen Stellung nicht wohl nicht gerecht werden würden.
Soll das Teilnahmerecht des "Kundigen Piraten" gegenüber dem Vorstand durchsetzbar gestaltet werden, bedarf es der Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Satzung.
Ob die Einführung sinnvoll wäre, war nicht Teil der Anfrage.
TOP 4 Anpassung Mustersatzung RV
- vertagt
TOP 5 Verschiedenes
- Erörterung von "Hochzonungen" (aufnehmende Bestimmung in der Landessatzung für deklaratorische Zuweisungen)
TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung
- Die Sitzung wurde um 22.45h geschlossen.