Den Antrag halte ich für unglücklich formuliert. Es ist höchst realistisch, dass schon eine Reise zu einem Bundestreffen die Betrag deutlich übertrifft.
Reisekosten sind ein pauschalisierter Auslagenersatz und fallen immer an, wenn sie anfallen.
Wenn gemeint ist, dass Beauftragte unabhängig von tatsächlich angefallenen Reiesekosten eine Art Generalentschädigung bekommen sollen, halte ich das für unvereinbar mit unseren bisherigen Auffassungen hinsichtlich von Zuwendungen an einzelne Mitglieder. --- Bastian (Diskussion) 10:39, 12. Jul. 2016 (CEST)