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Vorstand/Beschluss/2016-035

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Thema: Erstattung von Reisekosten an Beauftragte des Landesvorstandes
Name: Umlaufbeschluss; Antragsteller Thomas L.
Datum: 12.07.2016, Dauer 48h, Beginn 10.00 Uhr
Status: angenommen

Thema: Erstattung von Reisekosten an Beauftragte des Landesvorstandes

Der Landesvorstand möge beschließen:

Beauftragte des Landesvorstandes können Reisekosten, die durch die Wahrnehmung ihre Aufgaben entstehen, bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr gegenüber dem Landesverband geltend machen.

Es gelten die Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.

Wird der maximale für alle beauftragen Personen zur Verfügung stehende Erstattungsbetrag im Kalenderjahr nicht erreicht, so können, wenn einem oder mehreren beauftragen Personen erstattungsfähige Reisekosten entstanden sind, die den individuellen Höchstbetrag übersteigen, diese bis zur Erreichung der maximalen Gesamterstattungssumme, ggf. anteilig, geltend gemacht werden.

Aufwendungen, die durch diese Regelung nicht abgedeckt sind, können auf Antrag durch Einzelbeschlüsse erstattet werden.

Begründung

Beauftrage Personen haben hohe Aufwendungen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Das kann im Einzelfall zu unzumutbaren Härten führen.

Erstattungsfähig sollen ohne Genehmigung per Einzelbeschluss alle in Zusammenhang mit der Ausübung der Beauftragung entstehenden Reisekosten sein. Beispielsweise seien genannt: Bereitstellung und Betreuung technischer Systeme bei Parteiveranstaltungen, Prüfung der Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten, Vorbesichtigung von Veranstaltungsräumen, Teilnahme an Seminare und Schulungen sowie politischen Veranstaltungen, die das Themengebiet der Beauftragung betreffen, Betreuung der Landesgeschäftsstelle,

Voraussichtlich erforderliches Budget je Haushaltsjahr: Durch den Beschluss entstehen jährliche Kosten in Höhe bis zu 1.500 Euro

Erläuterung des Kostenansatzes: Aktuell sind 15 Beauftragungen bis zum 31.03.2017 aktiv. Daraus ergeben sich die Maximalkosten von 1.500 € je Kalenderjahr.



Abstimmung

Abstimmung: 2016-035
Dafür: Guido; Frank; Thomas B.; Thomas L., Oliver
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine