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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP 0016 |
Einreichungsdatum | 11 Mai 2019 08:47:41 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Aktualisierung des Abschnitts zur Kennzeichnung von Polizisten. |
Letzte Änderung | 17.06.2019 |
Status des Antrags |
Antrag wurde eingereicht |
Abstimmung |
Angenommen |
Antragstitel Kennzeichnung von Polizisten Antragstext Der OPT möge beschließen: Der Inhalt des Kapitels 6.4 ("Der (sic!) Kennzeichnung von Polizisten") des Wahlprogrammes wird wie folgt geändert: Kennzeichnung von Polizisten Wir befürworten die Kennzeichnung von Polizisten mit einer eindeutig zuordenbaren Identifikationsnummer bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Sportveranstaltungen. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidrigen Handlungen seitens der Polizei kann damit sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Zugleich müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte der Polizisten gewahrt bleiben. Im Fall einer Anzeige darf daher die Identifikation erst auf richterlichen Beschluss hin erfolgen. Antragsbegründung Siehe Diskussion auf dem letzten OPT. Der Abschnitt wird an die Entwicklungen des neuen BbgPolG angepasst. Link
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