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Änderungen

Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-049

2.153 Bytes hinzugefügt, 17:43, 28. Sep. 2015
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■ Ach, wie ist die Partei krank!
 
Es ist unstrittig, dass der Landesvorstand parteiöffentlich tagen kann und dies auch - weit über das von der Satzung geforderte Maß hinaus- tut. Parteiöffentliche Sitzungen stehen in Konkurrenz zur Tagung mit einer weitergehenden Öffentlichkeit, welche ggf. beschlossen werden muss und ferner zu Tagungen in nichtöffentlichen Sitzungen, wenn Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind oder das Ansehen der Partei oder die Arbeit der Partei erheblichen Schaden nehmen. Wie und wo der Landesvorstand seine Entscheidungen trifft, ist § 19 der Landessatzung nicht ausdrücklich zu entnehmen. Um allerdings (partei)-öffentliche Sitzungen nicht ins Leere laufen zu lassen, wird der LaVo auch weiterhin alle wesentlichen Beschlüsse in (partei)-öffentlichen Sitzungen treffen.
 
Aus der Geschäftsordnung des Landesvorstandes ergibt sich, in welchen Fällen Umlaufbeschlüsse möglich sind. Art. 3.6 der Geschäftsordnung lautet -auszugsweise- wie folgt:
 
"Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse
 
(1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. ...
 
(2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn das zugrunde liegende Thema als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regeln soll."
 
Dementsprechend können Umlaufbeschlüsse bei vier Konstellationen (außerhalb von Vorstandssitzungen) getroffen werden:
 
- LavO erachtet ein Thema für dringend ("das Thema muss also noch nicht einmal tatsächlich dringend sein")
 
- Thema betrifft das politische Tagesgeschehen
 
- Thema betrifft parteiliche Tagesgeschäfte
 
- Thema regelt die interne Arbeitsweise
 
Vorliegend wird das Thema für dringend erachtet, weil weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des LaVo`s von der Berechnung des Abstimmungsverhaltens betroffen sein können. Zudem wird gleichzeitig mit der Änderung/Klarstellung auch die interne Arbeitsweise des LaVo geregelt.
 
Das im Landesverband nicht-öffentliche Sitzungen als Regelfall eingeführt worden sind, ist -entgegen der oben aufgeführten Falschmeldung- unzutreffend.
Andreas Schramm
9.290
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