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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-049

36 Bytes hinzugefügt, 11:21, 28. Sep. 2015
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:*§ 19 Abs. 3 LaSa: "Der Landesvorstand tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt." Beschlüsse werden auf Sitzungen gefasst. Als Ausnahme könnte man das Konstrukt der UBs (das nicht aus der Satzung herzuleiten ist) akzeptieren, die lediglich Formalfoo und eilig wg. Zeitablauf sind. Hier werden Ausnahmen zur Regel gemacht, wie bei den "nicht-öffentlichen" Sitzungsteilen, deren Nicht-Öffentlichkeit nicht oder nur sehr oberflächlich begründet wird, aber jetzt als Regelfall eingeführt wurden.. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:13, 28. Sep. 2015 (CEST)
 
■ Ach, wie ist die Partei krank!
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