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Änderungen

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2. Redaktionelle Änderung zur Homogenisierung der Satzung: '''Pirat''' wird '''Mitglied'''
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, in '''§ 21 Abs. 1 Satz 2''' festzulegen, dass nur '''stimmberechtigte''' Mitglieder der Piratenpartei als Richter oder Ersatzrichter gewählt werden können.
Weiterhin möge die Hauptversammlung der Landesparteitag beschließen, in '''§ 21 Abs. 3 Satz 1''' der Landessatzung die Formulierung '''Piraten''' durch die Formulierung '''Mitglieder''' zu ersetzen.
|begruendung=Durch die neue Formulierung wird klargestellt, dass nur stimmberechtigte Mitglieder in das Landesschiedsgericht gewählt werden können. Mitglieder ohne Stimmrecht zeigen nicht die für die Ausübung des Amtes notwendige Verbundenheit zur Partei.
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