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Änderungen

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 019

1.541 Bytes hinzugefügt, 15:21, 10. Mär. 2016
Diskussion
*Die zitierte Meinung des DSB ist genau wo dokumentiert? Natürlich kann man eine Auswertung zu Häufungspunkten machen, wenn die grob genug ist, dass man keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Wohnsitz ziehen kann (die Anzahl der Mitglieder einer Gliederung, ist ein sehr grobes Raster). Und wie sehen denn Bewerbungen aus: Bis auf den SV Potsdam gab es quasi nur den Vorschlag eines Veranstaltungsortes. Zu einer Bewerbung gehört auch die komplette Orga. Das ist aber der Fokus des Antrages. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 11:04, 26. Feb. 2016 (CET)
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Die Auswertung müsste sich natürlich auf die stimmberechtigten Mitglieder beziehen, denn nur da macht es Sinn. Aber genau da reicht das grobe Raster nicht aus. Es gab da übrigens mal ein (verlorenes) Klageverfahren des DSB gegen den Vorstande Vorstand des KV OHV, als es um Nutzung von Mitgliederdaten zur Mitgliederbetreuung ging.
Aus dem Antrag kann ich nicht entnehmen, dass die Erfüllung von Ausschreibungskriterien oder die Umsetzung der Orga im Fokus steht.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
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*: Der DSB hat das Verfahren lediglich "verloren", weil ihm das rechtliche Interesse abgesprochen wurde. Er hätte sich vermutlich an die Aufsichtsbehörde wenden müssen, was ggfls. zu einem OWi-Verfahren gegen den Verantwortlichen für die Weitergabe geführt hätte. Inwieweit tatsächlich ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wurde, kann ich der Verfahrenbeschreibung nicht entnehmen. Und es ging um die Übergabe von Daten an ein Mitglied des Vorstandes, das nicht mit der Mitgliederverwaltung betraut war. Ich nehme an, eine Löschungsbestätigung liegt dem Kreisvorstand jetzt vor? --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 14:10, 10. Mär. 2016 (CET)
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-Ich kann jetzt nicht erkennen, wie deine Ausführungen deinem Antrag stützten oder was sie mit der Diskussion zu tun haben. Aber trotzdem gerne: Deine rechtliche Bewertung ist zumindest fraglich. Aufgabe eines DSB ist es, die verantwortliche Stelle (in unserem Fall: der Vorstand)in Datenschutzfragen nur zu beraten, er kann keine rechtsverbindlichen Anweisungen geben. Ob ein OWi beim Vorliegen einer satzungsgemäß beschlossenen GO vorliegt, wage ich auch mal anzuzweifeln. Es ging übrigens darum, dass ein anderes Vorstandsmitglied als der Schatzmeister nach der GO für die Verwaltung/Betreuung der Mitglieder zuständig war. Was ich schon aus datenschutzrechtlichen Dingen für mehr als zulässig, fast schon für notwendig, halte.  Der Schatzi braucht nämlich eigentlich nur die Mitgliedsnummer und die Bankverbindung. Name und Wohnort geht ihn grundsätzlich nichts an. Das wieder fällt in den Bereich der Mitgliederverwaltung bzw. Mitgliederbetreuung. Die brauchen Name und Kontaktdaten zur Mitgliederpflege.  Wenn der Schatzi also z.B. ein Mitglied mahnen möchte, macht er die Meldung mit Angabe der MNr. an die Mitgliederbetreuung. Die leitet dann das Mahnverfahren ein. Grundsätzlich aber in der Praxis nicht wirklich relevant, sofern die Datenschutzverpflichtungserklärung unterzeichnet wurde. Die Mitgliederdaten auf die ich als Vorstandsmitglied oder Kassenprüfer Zugriff hatte, wurden natürlich datensicher gelöscht (Eraser). Das versteht sich von selbst. [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] -----
==== Argument 1 ====
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