Unterstütze uns! Spende jetzt!

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 019

Aus PiratenWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

<- Zurück zum Antragsportal

Antragsübersicht

Antragsnummer X019
Einreichungsdatum 24 Februar 2016 16:18:04 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Vielfalt der Veranstaltungsorte
Letzte Änderung 10.03.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Vielfalt der Veranstaltungsorte

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Orte an denen Parteitage und Landestreffen stattfinden, sind gleichmäßig über das Bundesland Brandenburg so zu verteilen, dass Mitglieder nicht regelmäßig durch ungünstige Anfahrtswege benachteiligt werden.

Dabei ist darauf zu achten, dass der Versammlungsort zumindest über einen Regionalbahnhof der während der Dauer des Parteitages +/- 1 Stunde bedient wird, einen Autobahnanschluss in maximal 25 km Entfernung verfügt, sowie eine für dauerhaftes Videostreaming geeignete Internetanbindung hat.

Antragsbegründung

Die Konzentration auf Potsdam als Veranstaltungsort benachteiligt alle Piraten, die nicht lange Anfahrwege haben und/oder eine ungeünstige Verkehrsveranbindung.

Eine Videostream dient der Teilhabe der Mitglieder, die keine Möglichkeit oder genügend Finanzmittel haben, um vor Ort teilzunehmen.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Bennühr
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier rein.


Der Antrag ist in der Zielsetzung begrüßenswert. Allerdings besteht auch jetzt schon die Möglichkeit, überall da eine Parteitag abzuhalten, wo eine Gliederung es für sinnvoll hält. Voraussetzung ist eine Bewerbung.

Worauf zu achten ist, welche Anforderungen erfüllt sein müssen gehört in die Ausschreibung des Parteitages. Hierauf muss in der Bewerbung eingegangen werden.

Ein Problem sehe ich darin, dass der Vorstand nach Ansicht des DSB aus datenschutzrechtlichen Gründen leider keine Auswertungen über den Mitgliederbestand fahren darf. Also kann man gar nicht sagen, wo genau ein Parteitag denn eigentlich am sinnvollsten wäre.

Wichtig ist natürlich die Möglichkeit des Streamen. Das wäre für mich ein wesentliches Auswahlkriterium.

Thomas Bennühr


  • Die zitierte Meinung des DSB ist genau wo dokumentiert? Natürlich kann man eine Auswertung zu Häufungspunkten machen, wenn die grob genug ist, dass man keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Wohnsitz ziehen kann (die Anzahl der Mitglieder einer Gliederung, ist ein sehr grobes Raster). Und wie sehen denn Bewerbungen aus: Bis auf den SV Potsdam gab es quasi nur den Vorschlag eines Veranstaltungsortes. Zu einer Bewerbung gehört auch die komplette Orga. Das ist aber der Fokus des Antrages. --- Bastian (Diskussion) 11:04, 26. Feb. 2016 (CET)

Die Auswertung müsste sich natürlich auf die stimmberechtigten Mitglieder beziehen, denn nur da macht es Sinn. Aber genau da reicht das grobe Raster nicht aus. Es gab da übrigens mal ein (verlorenes) Klageverfahren des DSB gegen den Vorstand des KV OHV, als es um Nutzung von Mitgliederdaten zur Mitgliederbetreuung ging.

Aus dem Antrag kann ich nicht entnehmen, dass die Erfüllung von Ausschreibungskriterien oder die Umsetzung der Orga im Fokus steht.

Thomas Bennühr


  • Der DSB hat das Verfahren lediglich "verloren", weil ihm das rechtliche Interesse abgesprochen wurde. Er hätte sich vermutlich an die Aufsichtsbehörde wenden müssen, was ggfls. zu einem OWi-Verfahren gegen den Verantwortlichen für die Weitergabe geführt hätte. Inwieweit tatsächlich ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wurde, kann ich der Verfahrenbeschreibung nicht entnehmen. Und es ging um die Übergabe von Daten an ein Mitglied des Vorstandes, das nicht mit der Mitgliederverwaltung betraut war. Ich nehme an, eine Löschungsbestätigung liegt dem Kreisvorstand jetzt vor? --- Bastian (Diskussion) 14:10, 10. Mär. 2016 (CET)

Ich kann jetzt nicht erkennen, wie deine Ausführungen deinem Antrag stützten oder was sie mit der Diskussion zu tun haben.

Aber trotzdem gerne: Deine rechtliche Bewertung ist zumindest fraglich. Aufgabe eines DSB ist es, die verantwortliche Stelle (in unserem Fall: der Vorstand)in Datenschutzfragen nur zu beraten, er kann keine rechtsverbindlichen Anweisungen geben. Ob ein OWi beim Vorliegen einer satzungsgemäß beschlossenen GO vorliegt, wage ich auch mal anzuzweifeln.

Es ging übrigens darum, dass ein anderes Vorstandsmitglied als der Schatzmeister nach der GO für die Verwaltung/Betreuung der Mitglieder zuständig war. Was ich schon aus datenschutzrechtlichen Dingen für mehr als zulässig, fast schon für notwendig, halte.

Der Schatzi braucht nämlich eigentlich nur die Mitgliedsnummer und die Bankverbindung. Name und Wohnort geht ihn grundsätzlich nichts an. Das wieder fällt in den Bereich der Mitgliederverwaltung bzw. Mitgliederbetreuung. Die brauchen Name und Kontaktdaten zur Mitgliederpflege.

Wenn der Schatzi also z.B. ein Mitglied mahnen möchte, macht er die Meldung mit Angabe der MNr. an die Mitgliederbetreuung. Die leitet dann das Mahnverfahren ein. Grundsätzlich aber in der Praxis nicht wirklich relevant, sofern die Datenschutzverpflichtungserklärung unterzeichnet wurde.

Die Mitgliederdaten auf die ich als Vorstandsmitglied oder Kassenprüfer Zugriff hatte, wurden natürlich datensicher gelöscht (Eraser). Das versteht sich von selbst.

Thomas Bennühr

  • Ja, die Argumentation zu den Aufgaben eines DSBs höre und lese ich auch aaO.. Deswegen werden sie nicht richtiger. DSBs wirken auf den DS hin und üben die Aufsicht aus. Darüber haben sie noch einige andere Aufgaben, die gerne geflissentlich übersehen werden, zB. die Einhaltung der TOMs, es sei denn, da wäre jemand anderes für eingesetzt.
Es ist sogar hilfreich, dass sie nicht weisungsbefugt sind, sonst wären sie noch mehr in der Haftung als ohnehin.
Und ich schrieb "mit der Mitgliederverwaltung betraut". Das muss kein Schatzmeister sein. Es kann sogar ein/e Beauftragte/r sein. Daher sind Deine Ausführungen zu den Aufgaben eines Schatzmeisters wenig hilfreich. Dass man eine DSV unterschrieben hat, berechtigt zu rein gar nichts. Ich bitte genauer zu lesen.
Und die Behauptung, man habe einen "Eraser" (welchen denn, welche Spezifikation, welcher Scope?) eingesetzt, ersetzt keine förmliche Löschungsbestätigung. --- Bastian (Diskussion) 15:51, 10. Mär. 2016 (CET)

Argument 1

Der Antrag schließt Berlin als zentralen Veranstaltungsort aus. --uk 16:26, 10. Mär. 2016 (CET)

Argument 2

Dein Argument?