3.908
Bearbeitungen
Änderungen
→Beitragsrechnung und Mahnverfahren
Das Mitglied wird über die Möglichkeiten der Beitragsminderung und Beitragserlassung informiert. Auch auf uf die Möglichkeit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren wird hingewiesen.
<s>Fällige Beiträge werden vierteljährlich angemahnt. Nach der dritten erfolglosen Mahnung wird die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis in die Wege geleitet. Das Mitglied ist mit der dritten Mahnung über die Folgen der Nichtzahlung in Kenntnis zu setzen.</s> Der Landesverband wird in Zukunft am Mahnverfahren des Bundes teilnehmen.
== Begründung ==