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Nordbrandenburg/Finanzen

51 Bytes hinzugefügt, 21:29, 14. Jan. 2018
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Finanzen
{{BlueBox2|1=Hinweis steuerlichen Absetzbarkeit|2='''Spenden an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig'''. Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. Bei Spenden bis 200 Euro genügt es, den Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen. Bei höheren Beträgen solltest du dir vom verantwortlichen Kreis- oder Landsschatzmeister eine Spendenbescheinigung für dein Finanzamt geben lassen. (Stand: 31.12.2016)}}
{{BlueBox2|1=Hinweis zur staatlichen Parteienfinanzierung|2=Parteien erfüllen eine wichtige Funktion im politischen System der Bundesrepublik Deutschland und erhalten deshalb Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Voraussetzung ist, dass die Partei bei der letzten Bundestagswahl mindestens 0,5% oder bei der letzen Landtagswahl mindestens 1,0% der Stimmen erhalten hat; das trifft auf die Piraten zu. Je mehr Stimmen die Partei bei Wahlen erhält, desto mehr Geld steht ihr zu - momentan 83 Cent für jede Zweitstimme (für die ersten 4 Millonen Stimmen sogar 1 Euro). Dieser Betrag ist allerding durch die eigenen Einnahmen gedeckelt, d. h. die Partei erhält maximal so viel Geld, wie sie selbst durch Mitgliedsbeiträge plus Spenden eingenommen hat. Aktuell "verschenken" wir Piraten Geld, da wir nur geringe Einnahmen haben. Indem du uns Geld spendest, erhöhst du unseren Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Zusätzlich gibt es noch einmal 45 Cent für jeden Euro, den die Partei mit Mitgliedsbeiträgen einnimmt oder als Spende von ''natürlichen'' Personen erhält (bis zu einem Maximalbetrag von 3.300 Euro pro Person). '''Jeder Euro, den du spendest, sichert uns also zusätzlich bis zu 1,45 EUR aus der staatlichen Parteienfinanzierung''', d. h. deine Spende wird mehr als verdoppelt! (Stand: 31.12.2016)}}
 
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[[Kategorie:Nordbrandenburg]]
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