Nordbrandenburg/Finanzen
RV Nordbrandenburg
Vorstand |
Hauptversammlung |
Mandatsträger |
Mitglieder |
Treffen und Protokolle |
Anträge |
Beschlüsse |
Finanzen und Inventar |
Presse |
Geschäftsstelle |
Dokumente |
Archiv |
Kommunalwahlen 2024
Finanzen
Bankverbindung
Der Regionalverband nutzt derzeit das Konto des Kreisverbandes Oberhavel:
Kontoinhaber: Piratenpartei, Kreisverband Oberhavel
Institut: VR-Bank Altenburger Land eG / Deutsche Skatbank
IBAN: DE69830654080004882172
BIC: GENODEF1SLR
Sachstand
Konto- bzw. Kassenstand zum 31.12.2021:
- Kontostand Bankkonto: 10.167,97 Euro
- Kassenstand Barkasse: 29,71 Euro
Gesamt: 10.197,68 Euro
Zum Haushaltsplan
Spenden
Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei ist sehr günstig. Gleichzeitig benötigt unsere Partei dringend Geld - für Parteitage, Informationsmaterialen, Plakate, Geschäftsstellen, Reisekosten und vieles mehr. Da die Mitgliedsbeiträge nur einen Bruchteil dieser Ausgaben decken, braucht die Piratenpartei dringend Spenden! Wer dem Regionalverband Nordbrandenburg Geld spenden möchte, überweist dieses bitte auf das oben genannte Konto. Gerne nehmen wir auch zweckgebundene Spenden an.
Alternativ kannst du der Piratenpartei auch online Geld spenden. Alle Informationen hierzu findest Du unter spenden.piratenpartei.de. Beachte jedoch, dass die Spendeneinnahmen hierbei nach einem festen Schlüssel zwischen der Bundespartei und den Landesverbänden verteilt wird und nur ein Bruchteil deiner Spende dem Regionalverband Nordbrandenburg zugute kommt.
Spenden an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. Bei Spenden bis 300 Euro genügt es in der Regel, den Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen. Bei höheren Beträgen solltest du dir vom verantwortlichen Kreis- oder Landsschatzmeister eine Spendenbescheinigung für dein Finanzamt geben lassen. (Stand: 31.12.2022)