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Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, daß der Bundesrat der Initiative des Bundestages zur kostenlosen Abgabe der Pille bis zum 22. Lebensjahr am 15.03.2019 zustimmte. <br> Ebenso wurde der Entschärfung von § 219 StGB zugestimmt, so daß zukünftig Ärzte (m/w/d) auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen hinweisen dürfen. <br> Über die Art des Schwangerschaftsabbruches wird von der Bundesärztekammer ein öffentlich im Internet einsehbares Verzeichnis geführt werden. <br>
Damit steht der Weg frei für die Unterzeichnung und Veröffentlichung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]])