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* für die Bürger ansprechbar zu sein und bereit zu sein, sich Bürgeranhörungen oder Bürger- fragen zu stellen, also sowohl für den Einzelnen als Ansprechpartner zu dienen als auch sich zu bestimmten kommunalen Problemen befragen zu lassen und sein Abstimmungs- verhalten vor dem Bürger zu erklären und argumentativ tätig zu werden,
* die Bürger rechtzeitig in die Entscheidungsfindung einbeziehen und das Geschehen im Rathaus für den Bürger durchschaubar machen. So kann es mitunter ratsam sein, mit Bürgerinitiativen ins Gespräch zukommen, um deren Sichtweise und Argumente kennen zu lernen.
Entsprechend dem Prinzip des „Gläsernen Rathauses“ kommt es darauf an, die Entscheidungen in der Kommunalvertretung für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und transparent zu machen.
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