196
Bearbeitungen
Änderungen
→abgeschlossene Verfahren
|Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme und Antrag auf einstweilige Verfügung<br>
Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>
Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>Anmerkungen:<br>1. Das Verfahren ist an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen worden.
|12.06.2020
|- valign="top"