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K
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Bei der Häufung solcher Aufträge kann zudem die Geschäftsmäßigkeit angenommen werden, die steuerliche Probleme und Fragen nach der Qualifikation des Buchführungshelfers im Sinne der Steuergesetzgebung<sup>[1]</sup> aufwirft.
|piratenpad=<sup>[1]</sup> https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Erlaubnispflichtige_Gewerbe/Buchfuehrungshelfer.pdf
|prüficon=12|abstimmung=12
|wikiBenutzer=Bastian
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