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:4.) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen; die Mitglieder des Landesverbandes sind unverzüglich darüber zu informieren.
:5.) Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr) an den neugewählten Landesvorstand zu übergeben.
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[[Kategorie:Landesvorstand/Dokumente|GO 2017]]
===Art. 3: Vorstandssitzungen===