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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2017-09-20

69 Bytes hinzugefügt, 24 Oktober
Kategorie
:4.) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen; die Mitglieder des Landesverbandes sind unverzüglich darüber zu informieren.
:5.) Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr) an den neugewählten Landesvorstand zu übergeben.
 
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Dokumente|GO 2017]]
 
===Art. 3: Vorstandssitzungen===
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