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→§ 13 Aufgaben
:(3) <sup>1</sup>Beschlüsse des Landesparteitages werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt. <sup>2</sup>Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
===''§ 13 Aufgaben''*===
:(1) <sup>1</sup>Der Landesparteitag nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. <sup>2</sup>Vor der Beschlussfassung über den finanziellen Teil des Vorstandsberichtes nimmt er den Bericht der Rechnungsprüfer/innen entgegen.
:(2) <sup>1</sup>Der Landesparteitag beschließt ein Grundsatzprogramm, das seine wesentlichen Grundlagen im Grundsatzprogramm der Bundespartei findet. <sup>2</sup>Wird ein Wahlprogramm verabschiedet, findet es seine Grundlagen im Grundsatzprogramm des Landesverbandes oder des Bundesverbandes.
:(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung, die Datenschutzrichtlinie und den Haushalt * des Landesverbandes.
:(4) Der Landesparteitag nimmt weitere jährliche Berichte insbesondere vom Schiedsgericht, vom Datenschutzbeauftragten, von den Kassenprüfern, entgegen und nimmt sie zu Protokoll.