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Benutzer:Nr 75:in spe/asdf

4 Bytes hinzugefügt, 18:40, 21. Dez. 2010
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder*
:(4) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind.
 
15
=== § 4 Leerparagraph ===
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