1.207
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Änderungen
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(5) Das LSG kann weitere Zustellungsmöglichkeiten durch einen allgemeinen Beschluss eröffnen. Der Beschluss wird veröffentlicht.
a) einer fortlaufenden Nummer – die gemäß der Reihenfolge der anhängigen Verfahren vergeben wird – und
b) den beiden letzten Ziffern des Kalenderjahres, in dem das Verfahren anhängig gemacht wurde, zusammensetzt (Bsp: LSG Bbg 1/11).