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Landesschiedsgericht/Geschäftsordnung

63 Bytes entfernt, 00:11, 16. Dez. 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
(5) Das LSG kann weitere Zustellungsmöglichkeiten durch einen allgemeinen Beschluss eröffnen. Der Beschluss wird veröffentlicht.
leicht überarbeitet zur Klarstellung des Standardverfahrens
a) einer fortlaufenden Nummer – die gemäß der Reihenfolge der anhängigen Verfahren vergeben wird – und
b) den beiden letzten Ziffern des Kalenderjahres, in dem das Verfahren anhängig gemacht wurde,  zusammensetzt (Bsp: LSG Bbg 1/11).
1.207
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