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[[Kategorie:Kreisverband HVL| ]]
 
 
Begründung:
 
Die aktuelle GO hat inhaltliche 'Schwächen'. Im Zuge der genutzten Mustersatzung wird die Muster-GO eingebracht, die die Arbeitsweise des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern eindeutig regelt. Mitglieder wissen zudem, was der Vorstand wie machen darf und was sie für Möglichkeiten und Kontrolleinstanzen haben. Es wird dringend empfohlen diese GO anzunehmen und zu verinnerlichen.
Neue Muster-GO für den Vorstand HVL,
 
Hier mit stelle ich folgenden Antrag an den Vorstand,
 
Der Vorstand der Piratenpartei Havelland möge folgende GO beschließen und nach ihr Handlen
 
Begründung
 
 
Die aktuelle GO hat inhaltliche 'Schwächen'. Im Zuge der genutzten Mustersatzung wird die Muster-GO eingebracht, die die Arbeitsweise des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern eindeutig regelt. Mitglieder wissen zudem, was der Vorstand wie machen darf und was sie für Möglichkeiten und Kontrolleinstanzen haben. Es wird dringend empfohlen diese GO anzunehmen und zu verinnerlichen.
'''Art. 1: Allgemeines'''
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark Havelland nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Kreisverbandes unverzüglich darüber zu informieren.
(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen.
Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
(4) Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
(5) Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandssitzung zu stellen.
'''Art. 2: Der Vorstand'''
(2) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
*1. Vorsitzender: Vertretung der Partei nach außen, Einberufung derVorstandssitzungen, Vernetzung des Kreisvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, Wahlkampforganisation.
*2. VorsitzenderGeneralsekretär: Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Kreisvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management desInformationsflusses, laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, Wahlkampforganisation.
*Kassenwart:Mitgliederverwaltung, Aufsicht über die Geschäftsstelle, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse, laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, Spendenwesen
*Beisitzer: Öffentlichkeitsarbeit, Protokollführung, Verantwortung der technischen Infrastruktur, Wahlkampforganisation, Koordination von Projekten
*Beisitzer: Vorstand(mehrheitlich): Planung des Jahresprogramms des Vorstands, Einberufung von Hauptversammlungen
'''Art. 3: Vorstandssitzungen'''
(2) In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werden. Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki veröffentlicht werden.
(3)Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende Generalskretär muss dann innerhalb von 14 Tagen eine solche einberufen.
(4) Bei berechtigtem Interesse kann eine Vorstandssitzung fernmündlich abgehalten werden. Für solche virtuellen oder fernmündlichen Sitzungen gelten prinzipiell die gleichen Regeln. Wortmeldungen anwesender Piraten sind der Versammlungsleitung mit geeigneten Mitteln, die nicht störend sind, anzuzeigen. Werden störende Gäste durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen, sollte ihnen die weitere passive Verfolgung der Vorstandssitzung ermöglicht werden, sofern dies technisch möglich ist.
Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen
'''Art. 3.1. : Einladung zu Vorstandssitzungen werden von dem/der 1. Vorsitzenden oder dem/der 2. Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben. '''
1. Vorstandssitzungen werden von dem/der 1. Vorsitzenden oder dem Generalsekretär schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben.  2. Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste beziehungsweise die Mailinglisten des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark Havelland und das Landeswiki.  '''Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen'''
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Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen
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(1) Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Kreisverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.
(3) Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Kreisverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird.
'''Art. 3.32: Online-Übertragung und Aufzeichnung''' 
Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Audio- und Videoaufzeichnungen sind zulässig, sofern der Vorstand nicht mehrheitlich gegen die Aufzeichnung stimmt.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
 '''Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse'''
(1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich im Landeswiki zu veröffentlichen.
Der Versammlungsleiter kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Der Versammlungsleiter kann Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.
 
'''Art. 4: Tätigkeitsbericht'''
(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle und den Landesschatzmeister. Dem Kassenwart obliegt die Aufgabe, Änderungen der Mitgliederdaten den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Kassenwart hat auf jeder Vorstandssitzung die jeweils bekannten und aktuellen Kennzahlen (Kontostände, Barkasse und Mitgliederzahl) öffentlich zu machen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf Teile von Mitgliederdaten, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt, begründet und beschlossen wurde. Der komplette Datenbestand obliegt allein dem für die Mitgliederverwaltung zuständigen Vorstandsmitgliedes.
(3)Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
(4) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied teilt den restlichen Mitglieder des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes in Form eines Umlaufbeschlusses mit und nennt eine angemessene Frist zur Beschlussfassung. Die Vorstandsmitglieder sind angehalten, kurzfristig ihr Votum kundzugeben. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung.
'''Art. 6: Kommunikation'''
(1) Die generellen Mailinglisten der Piraten des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark Havelland sind offen für alle angemeldeten Benutzer. Für die An- und Abmeldung zu diesen Mailinglisten ist jeder selbst verantwortlich. Mitglieder des Kreisverbandes sind angehalten, hier angemeldet zu sein.
(2) Im Blog des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark Havellland veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark der Piratenpartei Deutschland. Des Weiteren werden dort öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten verbreitet.
(3) Die E-Mail-Adressen des gesamten Vorstandes und die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitglieder des Vorstandes werden an geeigneter Stelle im Landeswiki und im Blog des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark veröffentlicht.
(4) Der Vorstand benennt zwei Vorstandsmitglieder, welche die Post am Sitz des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark Havellandes regelmäßig entgegennehmen. Es wird ein dem Datenschutz unterliegendes Posteingangs- und Postausgangsbuch geführt. Eingehende Sendungen werden vom Empfänger umgehend beantwortet.
'''Art. 7: Gültigkeitsbereich'''
Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.
'''Art. 8: Inkrafttreten''' 
Diese Geschäftsordnung wurde am xx..201 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
 
Begründung:
 
Die aktuelle GO hat inhaltliche 'Schwächen'. Im Zuge der genutzten Mustersatzung wird die Muster-GO eingebracht, die die Arbeitsweise des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern eindeutig regelt. Mitglieder wissen zudem, was der Vorstand wie machen darf und was sie für Möglichkeiten und Kontrolleinstanzen haben. Es wird dringend empfohlen diese GO anzunehmen und zu verinnerlichen.
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