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lt. Finanzordnung §11(1) werden nur Einzelspenden ab 1.000€ sofort veröffentlicht. Spenden einer Person die über das Jahr kumuliert 10.000€ übersteigen werden dann gesondert ausgewiesen.
Für den LV Brandenburg gab es jedoch keine Einzelspenden über 1.000€, welche der Veröffentlichungspflicht unterliegen.--[[Benutzer:.ike|.ike]] ([[Benutzer Diskussion:.ike|Diskussion]]) 16:28, 13. Mär. 2013 (CET)
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]