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== Antwort ==
lt. Finanzordnung §11(1) werden nur Einzelspenden ab 1.000€ sofort veröffentlicht. Spenden einer Person die über das Jahr kumuliert 10.000€ übersteigen werden dann gesondert ausgewiesen.
Für den LV Brandenburg gab es jedoch keine Einzelspenden über 1.000€, welche der Veröffentlichungspflicht unterliegen.
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[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]