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Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben
Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil.
<b><u>Hintergrund </u></b> ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.
Über den Hergang, die Ergebnisse, den Sachverhalt und dem öffentlichen Gerichtsverfahren (Urteil, Verfügung, Unterlassungs/Zensurantrag) darf ich nicht Bericht erstatten. Deshalb wurde ich mit 2000,-Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft bedroht. Dieses Verbot ist rechtswidrig.