Parteitag/2014.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X003 |
Einreichungsdatum | 9 Juli 2014 09:35:13 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piraten Brandenburg positionieren sich gegen PresseZensur und geben dazu eine Pressemitteilung heraus. Dies umfasst PresseZensur im Allgemeinen und im speziellen Fall des Amtsgericht Lbn in Angelegenheit Berichterstattung über die Stadtwerke Lübben. |
Letzte Änderung | 12.09.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Die Piraten Brandenburg positionieren sich gegen PresseZensur. Antragstext Ich beantrage das der Landesparteitag oder der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg eine offizielle Erklärung, u.a. mittels Pressemitteilung, gegen PresseZensur im Allgemeinen und eine Protestnote zum speziellen Fall (SÜW-454) an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet. Es soll ein Signal gegen PresseZensur in Deutschland gesetzt werden. Denn solche Informationsunterdrückung findet oft in verschleierter Form statt.
http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil. Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit. Über den Hergang, die Ergebnisse, den Sachverhalt und dem öffentlichen Gerichtsverfahren (Urteil, Verfügung, Unterlassungs/Zensurantrag) darf ich nicht Bericht erstatten. Deshalb wurde ich mit 2000,-Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft bedroht. Dieses Verbot ist rechtswidrig. Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft ausreichend und aktuell zur Wasserqualität informiert werden (Trinkwasserverordnung TWVO). Auch weitere lübbener Bürger berichteten mir, das solche Informationen in den Jahren 2012+2013 nicht erfolgten. Die Details und rechtlichen Belange sind (teilweise) meiner Netzseite und dem unten benannten Antrag zu entnehmen. Aufgrund der Zensur leider unvollständig. Antragsbegründung Das Thema ist nicht nur bzgl. Ägypten oder Türkei von Relevanz, sondern auch in Deutschland Land Brandenburg. Mein Antrag vom 22.06.2014 zum Thema an den LaVo ist noch unbearbeitet. Leider war auch kein weiterer Pirat bei der Gerichtsverhandlung am 18.03.2014 in Lübben als Zeuge anwesend. Ich halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote herauszugeben. Letzteres ist besonders wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck und lokalen Bezug. Auch nützt es nicht viel wenn die theoretischen Rechte aus Pressegesetz oder Grundgesetz nicht wahrgenommen werden oder nicht praktiziert werden können weil kommunale Antragsteller und Gerichte rechtsfehlerhaft und höhere Rechte ignorierend verdeckte Zensur ausüben. Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter Staudler am Amtsgericht Lübben). Weiterhin ist in der Praxis der sogenannte Rechtsweg weder Jedem zur Verfügung stehend noch funktionstüchtig. Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane (BGB) und Einschüchterung. Das alles sollte von Piratenparteimitglieder nicht akzeptiert werden. Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen" Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du? [9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche Stellen: verwaltung@agln.brandenburg.de (Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben) poststelle@mdj.brandenburg.de (Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam) verwaltung@lgcb.brandenburg.de Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2 Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- T.Budich als Antragsteller
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Das mir die zulässige Veröffentlichung bei Androhung von gerichtlichen Sanktionen rechtswidrig verboten ist erkennt man bspw. dort:
- Urteil S.5/Mitte ("Erscheinungsform"), http://www.budich.org/public/tw454urt.pdf
- Urteil S.6/letzter Abs.(Anlage K1, einstw.Verfüg.v.15.11.13)
Die dem Veröffentlichungsverbot unterliegenden _öffentlichen_ Dokumente sind aber einem Rechtsbeistand zugänglich machbar. Wenn mir dieses auch noch verboten würde, wüßten wohl alle Piraten und Rechtsanwälte in Deutschland das es sich um dt.brandenburger Richterwillkür handelt.
Weitere Diskussion bitte hier...
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?