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Thema: Probleme in den Gliederungen
Name: Bastian (Diskussion)
Status: beantwortet
Frage
Seit dem 23.02.2014 ist der KV Brandenburg a.d.Havel durch Rücktritt des Vorsitzenden handlungsunfähig. Was hat der Landesvorstand bisher unternommen, um den eindeutigen Regelung der Landessatzung - hier insbesondere § 18 Abs. 2 - zu entsprechen? Gibt es ein Konzept zur Wiederherstellung eines funktionsfähigen Kreisverbandes "Brandenburg a.d.Havel" ?
Anmerkung: Seit dem 24.03.2014 ist der KV Märkisch-Oderland durch diverse Rücktritte ebenfalls handlungsunfähig. Insofern gilt die Anfrage sinngemäß.
Antwort
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