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Thema: Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Name: Bastian (Diskussion) 11:18, 12. Okt. 2014 (CEST)
Status: beantwortet
Frage
In der Sitzung des Landesvorstandes am 26.09.2014 wurde der Antrag von Andreas Schramm 2014-060 beschlossen. Die Sitzung war öffentlich und wurde aufgezeichnet. In der Tradition der Piratenpartei insbesondere des Landesverbandes werden Personalfragen grundsätzlich in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt.
In wieweit sieht der Landesvorstand die Persönlichkeitsrechte – insbesondere auf die entstandene Prangerwirkung durch die Verbreitung im gesamten Internet nebst Tonaufzeichnung – des Anfragestellers verletzt bzw. gewahrt.
Antwort
Der Landesvorstand sieht die Persönlichkeitsrechte des Antragstellers berührt, aber nicht verletzt. Im Hinblick auf die unerträglichen Angriffe des Antragstellers, welche immer wieder mit Unterstellungen/Unwahrheiten versehen sind, ist die gewählte transparente Form gerechtfertigt.