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Thema: Einladung zum Online-Parteitag am 28.03.2020
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet
Frage
Nach § 22 (3) der Landessatzung erfolgt die Einladung an die Mitglieder zu einem Online-Parteitag per E-Mail und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. 2Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen.
Auf dem Landesblog sehe ich keine Einladung für den anstehenden Online-Parteitag. Im Wiki des Landesverbandes befindet sich zudem lediglich der Entwurf einer Einladung für den anstehenden Online-Parteitag. Ob alle Mitglieder per Mail (oder anderweitig, etwa per Brefpost) eingeladen worden sind, kann ich nicht beurteilen.
Ich frage nun:
1. Geht der Landesvorstand davon aus, dass alle Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg zum Online-Parteitag am 28.03.2020 ordnungsgemäß eingeladen wurden?
2. Sofern die Frage zu 1. bejaht wird, frage ich weiter:
Wurden die Mitglieder, die nicht per Mail erreicht werden konnten, vom Landesvorstand anderweitig -etwa per Briefpost- zum Online-Parteitag eingeladen? Wenn ja, wie?
Antwort
Antwort zu Frage 1: Ja
Antwort zu Frage 2: Alle Mitglieder, die eine Email-Adresse angegeben haben, wurden angeschrieben. Rückläufer gab es keine. Eine Einladung per Briefpost ist lt. Satzung grundsätzlich nicht vorgesehen.