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Thema: Beschlussfähigkeit des Landesvorstandes
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet
Frage
Da die drei Monate Karenzzeit im neuen Jahr abgelaufen sind, müssen für die Stimmberechtigung die Beiträge für das laufende Jahr entrichtet sein. Ist dem LaVo bekannt, ob alle Vorstandsmitglieder des LaVo stimmberechtigt sind?
Andernfalls könnte es dazu kommen, dass ungültige Sitzungen und Beschlüsse stattfinden, das sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Antwort
Der Landesvorstand kennt die Bundessatzung und Beitragspflichten und die Auswirkung auf die Stimmberechtigung.
Er würde sich freuen, wenn nicht ständig sinnfreie Anfragen gestellt werden würden, er hat noch mehr zu tun, z.B. Jahresabschlüsse.
---Bastian (Diskussion) 18:10, 7. Apr. 2020 (CEST)