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Vorstand/Anfragen/Nr-00276

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Umlaufbeschlussverfahren des Landesvorstandes
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Am 07.08.2023 wurde vom Landesvorstand ein Umlaufbeschlussantrag B2023-019 veröffentlich.
Mit Stand vom 20.08.2023, also gut zwei Wochen später, stellt es sich laut wiki des Landesverbandes Brandenburg so dar, dass dem Beschlussantrag lediglich zwei Mitglieder des Landesvorstandes zugestimmt haben (Thomas, Stefan). Damit dürfte es sich so verhalten, dass der Beschlussantrag als nicht angenommen anzusehen ist.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass auf dem Blog des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern (!) bereits am 09.08.2023 in einem Schreiben an den Bundesvorstand die Zustimmung des Landesverbandes Brandenburg zu diesem Beschlussantrag behauptet wird.

Ich frage nun an,
1. wie lange dauerte das Umlaufbeschlussverfahren zu B2023-019 an?
2. wann hat welches Mitglied des Landesvorstandes zum vorgenannten Beschlussantrag wie abgestimmt? Haben Mitglieder des Landesvorstandes nicht abgestimmt? Wer?
3. warum wird der Zeitraum des Umlaufbeschlussverfahrens den Mitgliedern des Landesverbandes Brandenburg nicht bekannt gegeben?
4. gibt es eine Zustimmung des Landesvorstandes zum Beschlussantrag B2023-019?
4a. Sofern es eine derartige Zustimmung gibt: Warum wurden die Mitglieder des Landesverbandes hierüber nicht umgehend informiert, während offensichtlich Mitglieder anderer Landesverbände hierüber bereits informiert worden sind?
4b. Sofern es keine Zustimmung des Landesvorstandes zum Beschlussantrag gibt: Wie kommt es dazu, dass eine Zustimmung offensichtlich gegenüber Piraten aus anderen Landesveränden kundgetan worden ist?
Vielen Dank für die Beantwortung!

Antwort

Lieber Andreas,

der Landesvorstand hat deine Anfrage auf seiner heutigen Arbeitssitzung besprochen und möchte dir wie folgt auf die einzelnen Fragen antworten:

  • Zu 1.: Das Umlaufverfahren endete am 09.08. um 20:07 Uhr. Es wurde lediglich versäumt das Wiki zu aktualisieren. Dies wurde inzwischen korrigiert.
  • Zu 2.: Bereits am Abend des 07.08. lag die Zustimmung von 4 der 5 Vorstandsmitglieder vor. Lediglich Axel konnte sich aus zeitlichen Gründen nicht innerhalb der Frist am Umlaufverfahren beteiligt, unterstützte aber grundsätzlich das Vorgehen des restlichen Vorstandes.
  • Zu 3.: Die Frist regelt Artikel 2.3 der GO des Vorstandes. Der Abstimmungszeitraum soll nicht kürzer als 24h und nicht länger als 48h sein.
  • Zu 4.: Ja
  • Zu 4a: Nachdem der Landesvorstand darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die früher bestehende Möglichkeit eines Ländervotums gemäß des damaligen Art. 6 Abs. 2 des Bundesvorstandes vom aktuellen Bundesvorstand aus der Geschäftsordnung gestrichten wurde, konnte das vom Landesvorstand inhaltlich unterstützte Ländervotum nicht mehr angestrebt werden. Da das Vorhaben nicht weiter betrieben wurde, bestand auch keine Notwendigkeit einer gesonderten Information hierüber.
  • Zu 4b: Entfällt, siehe Antwort auf Frage 4.

Wir hoffen, deine Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Im Auftrag des Landesvorstandes,

Neythomas (Diskussion)