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Vorstand/Beschluss/2011-081

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Thema: Aufruf zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde für ein faires Wahlrecht ohne Überhangmandate von "Mehr Demokratie e.V."
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 07.11.2011
Status: angenommen

Aufruf zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde für ein faires Wahlrecht ohne Überhangmandate von "Mehr Demokratie e.V."

Der Landesvorstand ruft öffentlich dazu auf, sich an der Verfassungsbeschwerde des Vereins "Mehr Demokratie e.V." für ein faires Wahlrecht ohne Überhangmandate zu beteiligen. Dies wird mit Anschreiben aller Mitglieder und öffentlichen Aushang (PM auf Blog und Presse) durch die AG PrÖA unterstützt.

Begründung

Der Verein Mehr Demokratie e.V. wird beim Bundesverfassungsgericht gegen das von CDU und FDP vorgeschlagene und vom Bundestag beschlossene neue Wahlgesetz klagen. Zum einen muss das negative Stimmgewicht beseitigt werden. Zum anderen fordert Mehr Demokratie e.V. ein faires Wahlrecht ohne Verzerrung durch Überhangmandate.

Bei einer Bundestagswahl können wir einer Partei schaden – indem wir ein Kreuz bei ihr machen. Grund dafür ist das negative Stimmgewicht. Die durch das negative Stimmgewicht verursachte Verzerrung des Wählerwillens wurde vom Verfassungsgericht 2008 verboten. Bis Juni 2011, drei volle Jahre, hatte die Politik Zeit, zu reagieren. Passiert ist erst mal nichts. Erst nach Ablauf der Frist wurde hektisch nachgebessert und im September 2011 ein Gesetz verabschiedet.

Das Ergebnis ist inakzeptabel – das negative Stimmgewicht ist im neuen Wahlgesetz erhalten geblieben. Das ist aber nicht alles. Denn auch die Überhangmandate sind geblieben. Eine Partei kann mehr Mandate für ihre Stimmen bekommen als andere. Im Extremfall könnte diese Verzerrung dazu führen, dass die Partei bzw. Koalition, die die Mehrheit der Stimmen errungen hat, im Bundestag nur eine Minderheit der Sitze erhält, so dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird. Das Urteil von 2008 bot die Chance, die Missstände zu beheben. Diese Chance wurde nicht genutzt. Es geht um unser Wahlrecht.

Weitere Infos [1]

Anmerkung

Gedeckt durch Landes-Grundsatzprogramm [2]

  • UB mit 48h Abstimmzeit
  • Beginn Montag 17:00 Uhr
  • Ende Mittwoch 16:59 Uhr

Abstimmung

Abstimmung: Beschluss X
Dafür: Micha, Holger, MvG, Eik, Andreas, Clara
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Sven
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine