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Thema: Übertragung des Zuständigkeitsbereichs des 1. Vorsitzenden
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 11.11.2020
Status: angenommen
Thema: bitte hier rein!
Da beide Vorsitzende zurückgetreten sind, ist die Vertretungsberechtigung wiederherzustellen. Der Schatzmeister ist die vom §23 Abs. 1 ParteienG vom Parteitag gewählte Person, die für die Finanzangelegenheiten zuständig ist. Daher ist aus dem Kreis der Beisitzer ein(e) neue(r) Erste(r) Vorsitzende(r) per Beschluss zu bestimmen. Der Zuständigkeitsbereich der/s Erste(n) Vorsitzende(n) wird auf Marko übertragen.
Begründung
Notwendig.
Abstimmung
Abstimmung: | Der Zuständigkeitsbereich der/s Erste(n) Vorsitzende(n) wird auf Marko übertragen. B2020-052 |
Dafür: | Marko, Bastian, Susanne, Thomas |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | einstimmig angenommen |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
Siehe Vorstandssitzung vom 11.11.2020