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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2024-10-23

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Geschäftsordnung des Vorstandes

des Landesverbandes Brandenburg
der Piratenpartei Deutschland

Dies ist die Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Brandenburg in der Fassung vom 23.10.2024. Sie ersetzt die bisherige Geschäftsordnung des Landesverbandes.

Inhaltsverzeichnis

Art. 1 Allgemeines

Der Landesvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Sebastian Krone (1V)
  • Corinna Conrad (2V)
  • Thomas Ney (SM)
  • Dirk Harder (Beisitzer)
  • Thmas Gaul (Beisitzer)


Der Landesvorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes Brandenburg bis zur Neuwahl eines regulären Landesvorstandes gemäß §§ 17 bis 20 der Landessatzung. Jedes Mitglied des Landesvorstandes hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.

Entscheidungen des Landesvorstandes sollen nach Möglichkeit im Konsens getroffen werden.


Art. 2 Tagungen

Der Landesvorstand tagt in parteiöffentlichen Sitzungen und Arbeitstreffen. Klausurtagungen können mit einfacher Mehrheit des Landesvorstandes beschlossen werden.

Die Arbeitstreffen finden am ersten Mittwoch im Monat und die Vorstandssitzungen am darauffolgenden Mittwoch, jeweils um 20 Uhr statt. Klausurtreffen erfolgen nach Erfordernis. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist mit der Einladung zu begründen. Sämtliche Termine werden über die Mailingliste sowie im Wiki des Landesverbandes bekannt gegeben. Bei Vorstandssitzungen ist der Einladung eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Diese kann durch Beschluss des Landesvorstandes in der Sitzung erweitert werden.

Die Tagungen können online durchgeführt werden. Wenn möglich erfolgt die Übertragung öffentlicher Tagungen in Echtzeit über ein Online-Medium (Videokonferenz und/oder Sprachkonferenz). Die Protokollierung erfolgt öffentlich.

Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen, Arbeitstreffen und Klausuren kann weiteren Gäste mit einfachem Mehrheitsbeschluss des Landesvorstandes gestattet werden.

Art. 2.1 Tagungsleitung und Rederecht

Der Landesvorstand bestimmt eine Tagungsleitung. Die Tagungsleitung kann für eine oder mehrere Tagungstermine im Voraus benannt werden.

Jedes Mitglied des Landesvorstands hat während der Tagung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen.

Der Landesvorstand entscheidet über die Erteilung des Rederechts für Gäste. Ist das Rederecht erteilt, beschränkt sich dies auf eine Wortmeldung je Gast und Tagesordnungspunkt. Die Dauer des Redebeitrages sollte hierbei 3 Minuten nicht überschreiten. Eine Nachfrage ist zulässig.

Die Tagungsleitung kann Gästen das Rederecht jederzeit entziehen.

Die Tagungsleitung kann Teilnehmer, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer zweimal zur Ordnung gerufen worden, so kann die Tagungsleitung ihn von der weiteren Teilnahme an der Sitzung ausschließen.


Art. 2.2 Protokollführung und Aufzeichnung

Die Tagungen werden durch die Mitglieder des Landesvorstandes protokolliert. Das Protokoll muss die wesentlichen Tagungsinhalte, insbesondere die Ergebnisse der Tagesordnungspunkte, sämtliche Beschlüsse und das dazugehörige Abstimmungsergebnis, sowie einen Link zu den Audioaufzeichnungen enthalten.

Das Protokoll wird zeitnah im Wiki veröffentlicht und auf der folgenden Tagung abgestimmt. Die Protokolldokumente sind zu archivieren.

Der öffentliche Teil der Tagungen wird parteiintern aufgezeichnet.

Art. 2.3 Abstimmungen und Beschlüsse

Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Tagung teilnehmen. Als anwesend gilt, wer persönlich oder über ein geeignetes Kommunikationsmedium an der Sitzung teilnimmt, vorausgesetzt, dass die Identität eindeutig überprüfbar ist.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Enthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt.

Anträge und Beschlussvorlagen sind grundsätzlich 48 Stunden vor Beginn der Tagung einzureichen. Nach dieser Frist dürfen Beschlussvorlagen nur gestellt und beraten werden, wenn dies zuvor mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.

Umlaufbeschlüsse sind zulässig, wenn das zugrundeliegende Thema als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regeln soll. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse können innerhalb der Frist mit einfacher Mehrheit angenommen werden. Geschieht dies nicht, werden sie wie Beschlussvorlagen behandelt.


Art. 3 Anfragen und Anträge an den Landesvorstand

Anfragen und Anträge können im Landeswiki unter https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag bzw. https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Anfragen eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg. Gliederungen des Landesverbandes Brandenburg und deren Vorstände haben Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt.


Art. 4 Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch den Bundesvorstand bzw. die entsprechend Beauftragten. Die Mitgliederdaten des Landesverbandes Brandenburg werden durch den Schatzmeister und/oder seine Vertretung und etwaige Beauftragte verwaltet.

Jedes Mitglied des Landesvorstandes erhält Zugriff auf die Mitgliederdaten, sofern dies zur Ausführung der Aufgaben erforderlich ist. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert oder übertragen werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.

Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.


Art. 5 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten

Die Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten erfolgt durch den Schatzmeister und der 1. Vorsitzende. Beide sind diesbezüglich jeweils einzelvertretungsberechtigt und können Untervollmachten erteilen.

Art. 6: Erstattung von Aufwendungen

Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf eine Erstattung von Aufwendungen für Fahrtkosten und Verwaltungstätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 300 Euro pro Jahr, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf. Spenden erhöhen das Budget. Die tatsächlichen Kosten sind durch Belege bzw. Fahrtkostenabrechnungen entsprechend der Fahrtkostenregelung der Bundespartei nachzuweisen. Zu erwartende Aufwendungen sind dem Vorstand nach Möglichkeit im Vorfeld anzukündigen. Sofern die Kosten einer einzelnen Aufwendung die zu erwartende Summe von 150 Euro überschreiten, ist hierzu im Vorfeld ein gesonderter Beschluss zu fassen.

Art. 7 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde am 23.10.2024 in dieser Form in Kraft gesetzt. Sie kann jederzeit auf Antrag eines Mitgliedes des Landesvorstandes durch einen Beschluss des Landesvorstandes geändert werden.

Anlage Zuständigkeiten