Dies ist ein am 15.07.2011 eingereichter Satzungsänderungsantrag für den LPT 2011.2 von Uk. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- SÄ01
- Beantragt von
- Uk
- Betrifft
- Landessatzung / §21 (4)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen,
- 1. in § 21 Absatz 4 der Landessatzung werden die Worte "einem Ersatzrichter" gestrichen und durch die Worte "zwei Ersatzrichtern" ersetzt.
- 2. der Absatz 5 des § 21 der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen.
- Begründung
Die Bestimmungen sind aufgrund der neuen Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung anzupassen bzw. entbehrlich.
Alt: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen.
Neu: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und zwei Ersatzrichtern zu besetzen.
Alt:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.
Neu:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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