Dies ist ein am 16.05.2012 eingereichter Satzungsänderungsantrag für den LPT 2012.1 von Uk. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- SA003
- Beantragt von
- Uk
- Betrifft
- Landessatzung / § 29 (5)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:
In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:
§ 29 Kassen- und Kontoführung, Finanzen wird um einen Absatz 5 ergänzt:
(5) 1Die Verteilung aller dem Landesverband nach Abzug des Anteils des Bundesverbands zustehender Mitgliedsbeitragsanteile wird wie folgt festgelegt: Der Landesverband erhält 50 % des Beitragsanteils. 2Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 30 %. 3Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20 %. 4Sollte im Falle einer Aufteilung kein für das Mitglied zuständiger Orts-, Kreis-, Stadt- und/oder Regionalverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
- Begründung
Die Verteilungsregelung aller den Gliederungen des Landesverbandes zustehender Mitgliedsbeitragsanteile legt fest, dass unabhängig von der Höhe des Bundesanteils, die Verteilung aus Sicht des Landesverbandes erfolgt. Egal wie hoch der Bundesanteil ist oder wird, bleibt die Entscheidungsgewalt zur Aufteilung der uns zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile innerhalb des Landesverbandes. Durch diese Regelung in unserer Landessatzung bleiben wir flexibel bei zukünftigen Entscheidungen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Der Antrag ist in erster Linie ein Alternativantrag zu SA002, um den LV nicht schlechter zu stellen (siehe Grafik unten). Ich habe kein Problem damit SA003 zurückzuziehen, wenn SA002 zurückgezogen wird. Wenn kein Antrag angenommen wird, ändert sich an den Geldbeträgen zum aktuellen Zeitpunkt für unsere bestehenden Gliederungen nichts. Wir hätten aber die Chance die Beitragsanteile im LV selbst zu bestimmen, und sind dabei unabhängig von Änderungen in der Bundessatzung, welche wir als LV nur schwer beeinflussen können. Die Frage ist, ob man diese Reglung in der Landessatzung haben will oder nicht. Man kann es machen, man muss es aber nicht machen. --Uk 18:22, 21. Jun. 2012 (CEST)
Argument 1
Der Vergleich zeigt, dass sich an der aktuellen Situation unserer Gliederungen überhaupt nichts ändert! --Uk 16:17, 20. Jun. 2012 (CEST)
Argument 2
Nach Finanzentwicklung Prognose 12-14 braucht der LV eher mehr Geld und nicht weniger, wie in SA002 vorgeschlagen. --Uk 16:24, 20. Jun. 2012 (CEST)