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Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag für die Satzung des Kreisverbandes Havelland der Piraten Brandenburg
Antragsteller: Oliver Huth
§ 7 (3) soll folgend geändert werden:
(3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch drei stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben.
Begründung:
Die Ladungsfrist von bisher 4 Wochen erweist sich als unpraktisch, da es teilweise Probleme gibt so weit in Voraus Termine zu planen.
Satzungsänderungsantrag für die Satzung des Kreisverbandes Havelland der Piraten Brandenburg
Antragsteller: Oliver Huth
§ 7 (4) soll folgend geändert werden:
(4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von einer Woche vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
Begründung:
Durch die Verkürzung der Ladungsfrist zu KPT muss auch diese Frist angepasst werden.