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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP 0040 |
Einreichungsdatum | 19 August 2020 21:43:30 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Baumbestand schützen |
Letzte Änderung | 28.09.2020 |
Status des Antrags |
Geprüft |
Abstimmung |
Zurückgezogen |
Antragstitel Baumbestand schützen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Grundstückeigentümer analog zum Winterdienst verpflichtet werden, auch die Bewässerung der vor Ihrer Liegenschaft in öffentlicher Hand befindlichen Straßenbäume zu übernehmen, sofern die klimatischen Bedingungen dies erfordern. Antragsbegründung Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum nur der Winterdienst bzw. die Glättebeseitigung den Anliegern auferlegt wird und die Pflege der für das Klima wichtigen Straßenbäume nicht. Die Grauflächenämter sind hier deutlich überfordert. Link
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Geka FF (Diskussion) 15:11, 20. Aug. 2020 (CEST)
- Knarf PDM
- Thomas Bennühr
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Ich bin gegen diesen Antrag. "Der Bürger" zahlt seit Jahr und Tag Steuern, damit die Kommune aus diesen Steuern u.a. Schneeschieben bezahlt. Inzwischen sind sämtliche Kommunen in West und Ost pleite gemacht worden und ihnen wird gleichzeitig aufoktroyiert, dass die Kommunen "sparen" müssen. Das hat zur Folge, dass die Kommunen sagen, es wird nicht mehr jede klitzekleine Straße geschneegeschoben, sondern nur noch "die Pflichtigen". Auch das Bewässern bzw. überhaupt die Gründienste der Gemeinden sind der Logik (???) des Sparens zum Opfer gefallen (in Berlin seit ca 1990). Denn auch das Bewässern war bis dahin kommunale Aufgabe. (In FFO wird das tatsächlich noch gemacht, allerdings nur in der Flaniermeile 'Magistrale').
Meine Meinung ist schon lange, dass die Kommunen ihre Handlungsfähigkeit wieder hergestellt bekommen müssen. Freiheit vom Druck und der Abhängigkeit der Länder-/Bund-Regierungen.
Die Lösung kann auf keinen Fall sein, *gegen* den Bürger zu stimmen. Das hat in FFO genau beim Thema Schneeschieben für Jahrelangen Unmut zwischen Bürgern und SVV gesorgt. Nun gibt es eine "Einzelsatzung" (eine Ausnahme).
(Es sei aber jedem Bürger unbenommen, Menschen/Tieren/Pflanzen in Not zu helfen ;-)
- Der Antrag verstößt gegen Art. 28 GG.
- Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gemeinden als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. ... Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs. 2 GG und in den meisten Landesverfassungen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie geschützt.
- Der Antrag sollte zurückgezogen werden.
- Es ist jetzt nicht verwunderlich, dass die betroffenen Eigentümer gegen einen solchen Antrag sind. Mit der Kommunalverfassung hat das wenig zu tun. Für Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. werden Gebühren erhoben. Der Winterdienst (und im Übrigen auch die Laubentsorgung) ist auch nicht kostenfrei vom Eigentümer zu leisten, da Werkzeug und Streugut bereitgehalten werden muss und erhebliche Haftungsrisiken drohen.
- Straßenbäume bedürfen nur während einer relativ kurzen Hitzeperiode der zusätzliche Pflege und es völlig unwirtschaftlich, für diese Arbeiten in großem Umfang Mitarbeiter zusätzlich einzustellen.
- Im Übrigen werden alle solche Arbeiten auf die Anlieger umgelegt, egal ob schon genug Steuern gezahlt werden (z.B. die Straßenreinigungskosten, die per Gebührenbescheid eingezogen werden). Gegen eine Erstattung von Wasserkosten gibt es mMn. keine grds. Bedenken, obwohl der Verwaltungsaufwand höher sein dürfte, als die paar Euro. Aber dann sollte natürlich auch das Streugut etc. für den Winter bezahlt werden, oder?
- Das Überleben der Straßenbäume ist essenziell und kann nicht auf ein freiwilligen Leistung abgewälzt werden.
- Mich erinnert eine Diskussion eher an die "beliebte" Hundesteuer.
- --- Bastian 11:38, 15. Sep. 2020 (CEST)
- Wir arbeiten an dem Landeswahlprogramm. Straßenbäume sind aber nur bedingt Ländersache. Hier greift die kommunale Selbstverwaltung. Der Antrag ist nicht für´s Landeswahlprogramm sondern für Kommunalwahlprogramme geeignet.
- Es wird Zeit, dass wir lernen, in welcher politischen Ebene wir uns eigentlich bewegen. Für das Landeswahlprogramm ist es nunmal der Bereich Land.
- Der Antrag sollte zurückgezogen werden.
- "Es wird Zeit, dass wir lernen, in welcher politischen Ebene wir uns eigentlich bewegen"? Ernsthaft? Grundsätzliches regelt man grundsätzlich und nicht lokal.
- Es bleibt jedem unbenommen, sich auch kommunal für einen besseren Umgang mit der Umwelt einzusetzen. Nur kennt die Umwelt leider keine kommunalen Grenzen.
- --- 12:05, 18. Sep. 2020 (CEST)
- Ernsthaft. Jedenfalls, wenn man als Partei ernstgenommen werden will.
Argument 1
Hier en Anwohnern zusätzliche Arbeit und Kosten aufzulasten ist wohl kaum für ein Wahlprogramm Gut. Der Vergleich mit dem Winterdienst Passt nicht. Beim Winterdienst muß in kurzer Zeit ein sicherer Zustand der Gehwege hergestellt werden. Bei der Baumbewässerung hat man diesen Zeitdruck nicht man kann das Bewässern über mehrere Tage der Woche verteilen. Zudem fallen Kosten für das Wasser an, sollen die auch vom Anwohner getragen werden?
Argument 2
Dein Argument?
Argument 3
Dein Argument?
URL
https://wiki.piratenbrandenburg.de/SAPO/WP/0040
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