247
Bearbeitungen
Änderungen
K
→abgeschlossene Verfahren: LSG Bbg 14/7 (Update/Korrektur)
|- valign="top"
| [[Media:LSG-Bbg-14-7_Beschluss_2015_04_16.pdf|LSG Bbg 14/7]]
| Feststellungen wie beantragt getroffenAnträgen im Wesentlichen stattgegeben
| Der Antragsteller, der Landesvorstand Bayern, beantragte u.a. die Feststellung der Handlungsunfähigkeit des Bezirksvorstandes Niederbayern. Das Landesschiedsgericht stellte fest, dass der Bezirksvorstand Niederbayern seit Rücktritt eines seiner Mitglieder handlungsunfähig gem. Satzung und Parteiengesetz war. Weiterhin stellte das Landesschiedsgericht fest, dass der Bezirksvorstand mit der Einberufung eines außerordentlichen Bezirksparteitages betraut war, ansonsten sämtliche Geschäfte des Bezirksverbandes allerdings vom Landesvorstand zu führen waren.
| 16. April 2015