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Änderungen

Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 015

735 Bytes hinzugefügt, 12:33, 24. Mai 2015
Diskussion
==== Argument 2 ====
Ich halte das für organisatorisch schlicht nicht machbar (insb. bei unserer Personaldecke) und fürchte es könnte eher lähmend wirken (wenn Infostände erst angemeldet und genehmigt werden müssen). Ich würde es eher allgemeiner halten und eine Ordnung aufsetzen, die festschreibt, dass Personen, die die Partei nach außen vertreten, angehalten sind das Grundsatzprogramm der Partei zu vertreten und ggf. Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Personen eröffnet, die dem zuwider handeln. --[[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]]) 12:10, 24. Mai 2015 (CEST)
 
==== Argument 1 ====
Selten einfältiger Antrag. Das bedeutet in engster Auslegung Gesinnungsschnüffelei und schließt Sympathisanten die nicht programmfest sind von der Mithilfe an Ständen aus. Gerade in den Anfängen 2009 gab es fiele Menschen die die Piraten sympathisch fanden, aber erst einmal ohne Mitgliedschaft mithelfen wollten um die Menschen in der Partei kennenzulernen. Würde der Antrag bestand haben so müsste Sympathisanten erst einen "Gesinnungsführerschein" erwerben um an Ständen zu helfen. Freilich ist es heute eher unwahrscheinlich dass jemand diesen Piraten LV mit solch einem Regulierungswahn sympathisch findet. [[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] ([[Benutzer Diskussion:Nixus Minimax|Diskussion]])
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