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|titel=Änderung des '''§ 13 Aufgaben''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, '''§ 13 Abs. 3''' der Landessatzung um den folgenden '''Satz 2''' zu erweitern:
Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.