Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 006
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA006 |
Einreichungsdatum | 9 Januar 2016 17:37:55 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen |
Letzte Änderung | 05.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Redaktionelle Änderung des § 13 Aufgaben der Landessatzung Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, § 13 Abs. 3 der Landessatzung um den folgenden Satz 2 zu erweitern: Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen. Antragsbegründung Die Regelung in § 11 Abs. 2 der Satzung in der Fassung vom 20./21 Juni 2015 zur Beschlussfassung über die Zulassung von Gästen ist aus redaktionellen Gründen zutreffender unter § 13 zu nennen. Durch die Beschränkung auf das Rederecht wird im Umkehrschluss definiert, dass ein Stimmrecht nicht eingeräumt werden kann. Neue Fassung: § 13 Aufgaben (3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie. Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen. Alte Fassung: § 13 Aufgaben (3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie. Piratenpad |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Holger-DOS: § 13 bestimmt die Aufgaben des LPT. Dort gehört m.E. die Zulassung von Gästen nun wirklich nicht hin.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Das Rederecht für Gäste ist bereits jetzt umfangreicher in der GO des LPT geregelt und sollte auch dort weiter geregelt werden. --uk 19:48, 9. Jan. 2016 (CET)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?