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Bearbeitungen
Änderungen
→Nachbesserung des Haushaltsplans 2016
:Wenn eine Umwidmung des Restbetrages i.H.v. '''4.120,- €''' von anderen Etatmitteln nicht oder nicht vollständig nicht möglich sein sollte (§ 18 Bundessatzung) muss umgehend geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes erstellt werden.
'''TODO''''
: Der Landesschatzmeister wird gebeten, anhand der aktuellen Finanzzahlen zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss.
:Bastian Weist darauf hin, dass die Ausgabenposition "Anteilige Kosten für Wirtschaftsprüfer" möglicherweise nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. BB müsste danach so viel zahlen wie der LV NRW.
:Der Schatzmeister wird gebeten, ein klärendes Gespräch mit dem Bundesschatzmeister zu führen und darauf hinzuwirken, dass der Kostenanteil des LVBB angepasst wird
===LPT16.2.2===