8.116
Bearbeitungen
Änderungen
Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2016.3 |autor=Bastian |antragstyp=Satzungsänderungsantrag |titel=Klarstellung…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.3
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Klarstellung für Änderungsanträge
|zusammenfassung=Klarstellung für Änderungsanträge
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
§ 15 Absatz 5 der Landessatzung wird wie folgt geändert:
(5) <sup>1</sup>Durch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Sonstige Anträge sowie Sachanträge auf dem Landesparteitag können keine Satzungs- oder Programmänderungen neu eingebracht werden.
<sup>2</sup>Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden.
<sup>3</sup>Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden.
<sup>4</sup>Der so geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. <sup>5</sup>Änderungen sind hervorzuheben.
<sup>6</sup>Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.
|begruendung=Auch andere Landesverbände haben die Möglichkeit, auf einem LPT Anträge zu verbessern. Der Bundesverband hat diese Regelung ebenfalls neu in seiner Satzung.
Die bisherige Regelung lag allein in der Auslegungsbefugnis des Versammlungsleiters.
Missverständliche Worte können durch den Landesparteitag korrigiert werden, um einen Antrag eindeutiger und besser zu machen, so dass er eine Zustimmung auf dem Landesparteitag findet
Alte Fassung:
(5) <sup>1</sup>Durch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Sonstige Anträge sowie Sachanträge auf dem Landesparteitag können keine Satzungs- oder Programmänderungen neu eingebracht werden.
<sup>2</sup>Sinnerhaltende oder redaktionelle Anpassungen fristgemäß eingereichter Satzungs- oder Programmänderungsanträge sind zulässig.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.3
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.3
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Klarstellung für Änderungsanträge
|zusammenfassung=Klarstellung für Änderungsanträge
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
§ 15 Absatz 5 der Landessatzung wird wie folgt geändert:
(5) <sup>1</sup>Durch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Sonstige Anträge sowie Sachanträge auf dem Landesparteitag können keine Satzungs- oder Programmänderungen neu eingebracht werden.
<sup>2</sup>Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden.
<sup>3</sup>Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden.
<sup>4</sup>Der so geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. <sup>5</sup>Änderungen sind hervorzuheben.
<sup>6</sup>Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.
|begruendung=Auch andere Landesverbände haben die Möglichkeit, auf einem LPT Anträge zu verbessern. Der Bundesverband hat diese Regelung ebenfalls neu in seiner Satzung.
Die bisherige Regelung lag allein in der Auslegungsbefugnis des Versammlungsleiters.
Missverständliche Worte können durch den Landesparteitag korrigiert werden, um einen Antrag eindeutiger und besser zu machen, so dass er eine Zustimmung auf dem Landesparteitag findet
Alte Fassung:
(5) <sup>1</sup>Durch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Sonstige Anträge sowie Sachanträge auf dem Landesparteitag können keine Satzungs- oder Programmänderungen neu eingebracht werden.
<sup>2</sup>Sinnerhaltende oder redaktionelle Anpassungen fristgemäß eingereichter Satzungs- oder Programmänderungsanträge sind zulässig.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.3
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}