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Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2017

29 Bytes hinzugefügt, 23:43, 13. Nov. 2016
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==Einladungen und Tagesordnungen (insgesamt 12 11 Veranstaltungen)==
'''Stand: 13.11.2016 (Entwurf)'''
Allgemeine Hinweise:<br />
Es ist geplant, die Aufstellung der Landesliste am Samstag zu beenden. Sollte größerer Zeitbedarf auftreten, wird die Versammlung am Sonntag fortgesetzt. Danach folgen die Aufstellungsversammlungen für die Direktkandidaten.<br />
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Bundesland Brandenburg für die Landesliste bzw. im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt und für die jeweilige Versammlung akkreditiert worden ist. Ein Mitglied kann daher maximal für zwei Versammlungen (Aufstellung zur Landesliste und für seinen Wahlkreis) akkreditiert werden. <!-- Eine Ausnahme ergibt sich, wenn für einen oder mehrere Wahlkreise nicht ausreichend Stimmberechtigte (min. 3) anwesend sind um die Aufstellung eines Direktkandidaten durchzuführen. In diesem Fall werden die Kandidaten für diese Wahlkreise in einer Landesversammlung aufgestellt, die am 15.01.2017 direkt im Anschluss an die Aufstellungsversammlungen für die Wahlkreise statt findet. Bei dieser Versammlung sind dann alle im Bundesland Brandenburg wahlberechtigten Mitglieder stimmberechtigt.--><br />
Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.<br />
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Bundesland Brandenburg für die Landesliste bzw. im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt und für die jeweilige Versammlung akkreditiert worden ist. Ein Mitglied kann daher maximal für zwei Versammlungen (Aufstellung zur Landesliste und für seinen Wahlkreis) akkreditiert werden. <!-- Eine Ausnahme ergibt sich, wenn für einen oder mehrere Wahlkreise nicht ausreichend Stimmberechtigte (min. 3) anwesend sind um die Aufstellung eines Direktkandidaten durchzuführen. In diesem Fall werden die Kandidaten für diese Wahlkreise in einer Landesversammlung aufgestellt, die am 15.01.2017 direkt im Anschluss an die Aufstellungsversammlungen für die Wahlkreise statt findet. Bei dieser Versammlung sind dann alle im Bundesland Brandenburg wahlberechtigten Mitglieder stimmberechtigt.--> <br />
Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben. <br />
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.<br />
}}
<!-- ===Landesaufstellungsversammlung Wahlkreisbewerber===
{{Kasten|1=Einladung zur Landesaufstellungsversammlung für die Wahl der Direktkandidaten der Piratenpartei Deutschland für die Wahlkreise (Kreiswahlvorschläge) zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag|
Landesvorstand: Telefon (0331) 6475 8965 (AB) <br />
}}
-->
===Kandidaten===
3.908
Bearbeitungen